Landtags-Mitarbeiter Das wachsende Heer des Hilfspersonals

154 Abgeordnete sind nur ein Teil des Personals – hinter jedem stehen noch mehrere Mitarbeiter. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Persönliche Mitarbeiter und Parlamentarische Berater – die Abgeordneten erhalten für ihre Arbeit viel Unterstützung. An Stellen und Geld fehlt es dafür nicht – und Letzteres lässt sich sogar vermehren.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Wenn es durch die Wahlrechtsreform künftig mehr Abgeordnete gibt, bedeutet das auch: mehr Mitarbeiter. Hinter den derzeit 154 Parlamentariern steht ein kleines Heer an Hilfspersonal, das sich entsprechend vergrößern würde. Zum einen gibt es die persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten, zum anderen die Berater der Fraktionen.

 

Jeder Abgeordnete kann sich vom Landtag monatlich bis zu 12052,87 Euro für Mitarbeitende erstatten lassen – egal, ob diese in Stuttgart oder im Wahlkreis arbeiten. Übernommen werden die Bruttoentgelte, die nachgewiesen werden müssen – unter anderem durch die Vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrages. Der Landtag zahlt das Geld direkt an die Beschäftigten, deren Chefs müssen die dafür zur Verfügung gestellten Musterarbeitsverträge benutzen. Nicht erstattet werden die Kosten für die Beschäftigung von Ehegatten, Partnerinnen und Verwandten oder Verschwägerten ersten oder zweiten Grades. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel bleiben im Landeshaushalt. Würde jeder Abgeordnete seinen Topf voll ausschöpfen, summierte sich das auf 22 Millionen Euro im Jahr. Komplizierter ist es bei den Parlamentarischen Beratern, die den Fraktionen zuarbeiten. Deren Zahl ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen, wie der Landesrechnungshof monierte: von 55 auf 81 Planstellen zwischen 2017 und 2022 – und das, obwohl der Landtag nicht annäherend so stark gewachsen ist. Auf dem kleineren Teil der Planstellen – knapp 39 – „sitzen“ Beamtinnen und Beamte, die vom Landtag bestellt und befördert werden, aber für die Fraktionen arbeiten. Um diese wird derzeit zwischen Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) und den Fraktionsspitzen heftig gerungen. Der Grund: namhafte Verfassungsrechtler halten das Konstrukt für verfassungswidrig - und empfehlen dem Landtag dringend eine Korrektur, wie auch der Personalrat. Aras vermittelt laut ihrem Sprecher zwischen den „Konfliktparteien“, Ziel sei eine „möglichst tragfähige Reform“ des Beratungsdienstes.

Mehr als die Hälfte der Planstellen „abgegolten“

Mehr als die Hälfte der Planstellen – zuletzt gut 42 – werden indes nicht besetzt. Vielmehr lassen sich die Fraktionen den Gegenwert auszahlen, um damit eigenes Personal zu beschäftigen. Einmal im Jahr müssen sie nachweisen, das sie das Geld für Personal verwendet haben. Bis 2011 war diese „Abgeltungsmöglichkeit“ gedeckelt, auf vier Stellen je Fraktion. Dann fiel die Grenze – und der Anteil der direkt beschäftigten Berater schoss nach oben. Zwischen 2017 und 2022, ermittelte der Rechnungshof, seien die Abgeltungsbeträge um fast 85 Prozent gestiegen – von gut zwei auf fast vier Millionen Euro pro Jahr. Die Fraktionen könnten sich dadurch „finanziellen Spielraum“ verschaffen, konstatierte die Prüfer: die ihnen zustehenden Zuschüsse müssten sie nicht für Personal ausgeben.

Die fast zur Regel gewordene Ausnahme ist für sie doppelt praktisch: für das Personal, das sie mit diesen Mitteln beschäftigen, gibt es fast keine Vorgaben. Über das Anforderungsprofil entschieden sie selbst, heißt es beim Landtag, die Tätigkeit müsse sich nur auf die parlamentarische Arbeit beziehen. Ausschlussregeln für (Ehe-)Partner oder Verwandte wie bei den Mitarbeitern gebe es nicht, da die Fraktionen „keine natürlichen Personen“ seien. Gleichwohl habe man bisher „keine Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung“.

Auch dieses Konstrukt, mahnt der vom Landtag beauftragte Rechtsprofessor Martin Nettesheim, werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. Wie der Landtag damit umgeht? Wegen der laufenden Gespräche, so die Antwort, wolle man sich dazu derzeit „nicht äußern“.

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