Die Landtagsfraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP haben sich für den Vorsitzenden der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden (IRGB) als Richter am Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg geeinigt.
Der Vorsitzende der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden (IRGB), Rami Suliman, soll Richter am Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg werden. Darauf haben sich die Landtagsfraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP laut einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag geeinigt. „Damit setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen: Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, erklärten die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Manuel Hagel, Andreas Stoch und Hans-Ulrich Rülke.
Suliman soll als „Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt“ Sabine Reger ersetzen, die im Januar gestorben war. Ausbildung. Insgesamt besteht der Verfassungsgerichtshof aus einem neunköpfigen Richtergremium: drei Berufsrichtern, drei Mitgliedern, die durch ihre Ausbildung die Voraussetzungen dafür mitbringen und drei Laienrichtern ohne juristische Ausbildung. Rami wäre einer dieser drei Richtern ohne juristische Ausbildung. Die Nachwahl ist für 15. Mai in der Plenarsitzung des Landtags geplant.
Der künftige Verfassungsrichter Suliman ist verantwortlich für die zehn jüdischen Gemeinden in Baden mit insgesamt gut 5.000 Mitgliedern. Der verheiratete Vater von drei erwachsenen Kindern wurde Anfang 2013 erstmals zum Vorsitzenden der IRGB gewählt. Er ist außerdem Vorsitzender der jüdischen Gemeinde Pforzheim.
AfD beharrt auf ihr Vorschlagsrecht
Sulimans Vorgängerin Sabine Reger war 2018 auf Vorschlag der AfD als Laienrichterin an das Landesverfassungsgericht gewählt worden. Die AfD hatte für Regers Nachfolge den Sprecher der Landtagsfraktion, Thomas Hartung, nominiert. Hartung werde am Mittwoch von der AfD für das Amt vorgeschlagen, sagte AfD-Fraktionschef Anton Baron am Dienstag in Stuttgart.
Die gemeinsame Nominierung der anderen vier Parteien sehe man sehr kritisch. Die AfD habe das Vorschlagsrecht. „Die anderen hantieren auf rechtlich sehr wackeligen Füßen“, sagte Baron. Der Verfassungsgerichtshof müsse das Parlament widerspiegeln. „Das tut er mit dem anderen Kandidaten nicht.“ Man habe keine Zweifel an Suliman als Persönlichkeit, sagte Baron. „Wir haben aber Zweifel daran, dass die anderen Fraktionen ein Vorschlagsrecht haben.“ Sollte der Landtag Suliman wählen, werde man vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, kündigte Baron an.