Die neue grün-rote Landesregierung könnte den Bau des Bahnprojekts noch zum Kippen bringen. Am Ende könnte auch ein Kompromiss stehen.
 

Stuttgart - Bundeskanzlerin Angela Merkel höchstselbst hatte die Landtagswahl in Baden-Württemberg zur Volksabstimmung, auch über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21, erklärt. Nach dem gestrigen Wahlergebnis hat nicht nur Merkel ein Problem. Auch die Deutsche Bahn als Bauherr von Stuttgart21 muss damit rechnen, dass die neue grün-rote Landesregierung das Projekt erneut auf den Prüfstand stellt und nach Wegen für einen Ausstieg sucht. Am Ende könnte ein Kompromiss stehen.

 

Die Ausgangslage: Der Umbau des bisherigen Kopfbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation wurde bisher von den drei Projektpartnern Bahn, Land und Stadt gemeinsam getragen. Auch der Flughafen und die Region Stuttgart haben ihr Scherflein zur Finanzierung des milliardenschweren Vorhabens beigetragen. Eine grün-rote Landesregierung, so haben es die Spitzenkandidaten der beiden Parteien im Wahlkampf versprochen, will einen Volksentscheid über das Projekt initiieren. Während die SPD im Vorfeld für das Projekt werben möchte, hat der Grünen-Spitzenkandidat Winfried Kretschmann angekündigt, seine Partei werde "klare Kante" gegen Stuttgart 21 zeigen. Ob eine solche Volksbefragung überhaupt zulässig wäre, werden wohl die Gerichte entscheiden.

Die juristische Seite: "Vertrag ist Vertrag" - dieses Mantra von Bahn-Chef Rüdiger Grube gilt im Prinzip auch nach der Wahl. Die Finanzierungsvereinbarungen sind geschlossen, die per Klausel festgeschriebene Frist für einen Ausstieg ist Ende 2010 abgelaufen. Wenn das Land jetzt aus der Mitfinanzierung aussteigen wollte, müsste es mit erheblichen Schadenersatzklagen der Bahn rechnen, die Rede ist von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Allerdings haben die Vertragspartner für den Fall relevanter Mehrkosten über den offiziell auf maximal 4,5 Milliarden Euro veranschlagten Bahnhofsumbau und seiner Zulaufstrecken hinaus eine sogenannte Sprechklausel vereinbart; das heißt, man setzt sich dann nochmals zusammen und redet über die Aufteilung der Kostenübernahme. Juristischen Klärungsbedarf gibt es auch in der Frage, ob die Mischfinanzierung eines Bundesschienenprojekts verfassungsgemäß ist.