Bis zur Landtagswahl sind es noch knapp fünf Wochen, doch in Stuttgart kann man bereits die Stimme im Wahlamt und in den Bezirksrathäusern abgeben.

Stuttgart - Während die Parteien noch bemüht sind, Prognosen zum Ausgang der Landtagswahl mit dem Hinweis zu versehen, bis zum 13. März könne sich noch vieles ändern, haben die ersten Stuttgarter am Montag bereits ihre Stimme abgegeben. Voraussetzung ist, dass sich der Wähler ausweisen kann und im Wählerverzeichnis registriert ist. Er bekommt dann im Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, oder in den Bezirksämtern, die Wahlzettel samt Kuvert ausgehändigt. Will er nicht gleich wählen, sondern die Unterlagen mit nach Hause nehmen, erhält er die restlichen Briefwahlunterlagen.

 

Zunahme: Obwohl die Grundsätze der freien und geheimen Stimmabgabe beim Kreuzchenmachen in den eigenen vier Wänden eingeschränkt sind, geht der Trend zur Briefwahl. Waren bei der Landtagswahl 2006 in Stuttgart lediglich 46 500 Anträge gestellt worden, so waren es 2011 schon 69 000. Die Beteiligung erreichte mit 66,2 Prozent einen Höchststand, fünf Jahre zuvor war die Beteiligung mit 53,4 Prozent an einem historischen Tiefpunkt.

Antragsstellung: Das Statistische Amt versendet am Dienstag und Mittwoch die Wahlbenachrichtigungen an rund 400 000 deutsche Staatsbürger, die am 13. März 18 Jahre oder älter sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben. Diese Mitteilungen müssen bis spätestens 21. Februar in den Briefkästen sein. Mit dieser Benachrichtigung kann man dann die Briefwahl schriftlich oder per Fax beantragen oder die nötigen Unterlagen direkt beim Statistischen Amt oder den Bezirksrathäusern abholen.

Fristen: Die Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 11. März, 18 Uhr, beantragt worden sein. Die Stadt weist darauf hin, dass der Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem verschlossenen Umschlag mit dem angekreuzten Stimmzettel innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag, 10. März, abgeschickt werden sollte. Seit Montag kann man seinen Wahlschein auch unter www.stuttgart.de/briefwahl beantragen. Dazu ist die persönliche Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich, die auf der – allerdings noch nicht versendeten – Wahlberechtigung mitgeteilt wird. Dieses Angebot steht nur bis zum 10. März, zwölf Uhr, zur Verfügung, denn auch hier gilt: Der sich daran anschließende Postweg benötigt Zeit. Bei der Briefwahl trägt der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.

Wer keine Unterlagen erhalten hat, kann bis Samstag, 12. März, in der Eberhardstraße 39, wählen. Eine doppelte Stimmabgabe soll unter anderem durch eine eidesstattliche Versicherung des Wählers verhindert werden.

Stimmabgabe: Wer einen Wahlschein beantragt hat, der kann, muss aber nicht zwangsläufig per Briefwahl abstimmen. Es besteht auch weiterhin das Recht, die Stimme in einem Wahllokal abzugeben. Dabei ist man nicht einmal an ein bestimmtes gebunden, es muss sich lediglich im Wahlbezirk befinden. Die Stimme ist nur gültig, wenn klar ist, für welchen Vorschlag man sich entschieden hat. Die Abgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder etwa eine Beleidigung enthält. Stimmzettel und/oder Kuvert dürfen auch nicht auf die ausfüllende Person hinweisen. Außerdem muss der Stimmzettel so gefaltet werden, dass das Votum nicht erkennbar ist.

Parteien: Folgende Parteien sind in den vier Wahlkreisen I (Mitte), II (Filder), III (Nord) und IV (Neckarvororte und Ost) zugelassen: CDU, Grüne, SPD, FDP, Die Linke, Piratenpartei, Die Republikaner, Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nur in den Wahlkreisen II bis IV, Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei), Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA), Alternative für Deutschland (AfD) und Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei).