Wer am 8. März verhindert ist oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal gehen kann, sollte rechtzeitig die Briefwahl beantragen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Noch bleibt viel Zeit, um die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde zu beantragen. Doch die Wahl rückt näher – und mit ihr auch die Frist zur Beantragung des Wahlscheins.

 

Bis wann Briefwahl beantragen?

Die Briefwahl kann für die Landtagswahl in Baden-Württemberg noch bis zum 6. März um 15:00 Uhr beantragt werden. Wer so kurzfristig dran ist, sollte die Unterlagen aber persönlich abholen und direkt vor Ort seine Stimme abgeben. In den Rathäusern sind dafür in der Regel extra Wahltheken eingerichtet.

In besonders geregelten Ausnahmefällen kann auch noch bis 15:00 Uhr am Wahltag ein Wahlschein beantragt werden. Dies gilt zum Beispiel bei einer plötzlichen Erkrankung, die per Arztattest nachgewiesen werden kann.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen jedoch bis 18:00 Uhr am Wahltag beim zuständigen Wahlamt eingehen. Das bedeutet: Sie müssen persönlich dort abgegeben bzw. eingeworfen werden. Nur so werden sie bei der Auszählung berücksichtigt.

Briefwahl im Wahllokal?

Sollten Sie die Briefwahl beantragt haben, dürfen Sie die Unterlagen nicht im Wahllokal abgeben. Sie müssen diese entweder per Post versenden oder persönlich beim zuständigen Wahlamt vorbeibringen. Die Adresse finden Sie auf dem roten Umschlag.