Hier erfahren Sie, wann die Briefwahlstimmen bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg ausgezählt werden und wie die Auszählung am Wahltag abläuft.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer per Briefwahl abstimmt, schickt seinen Wahlbrief an die zuständige Gemeinde. Dort werden die Unterlagen bis zum Wahltag unter Verschluss aufbewahrt. Erst am Wahltag selbst dürfen die Wahlbriefe geöffnet und die Stimmen ausgezählt werden.

 

Auszählung der Briefwahlstimmen

Laut der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg dürfen die Wahlbriefe erst am Wahltag geprüft und vorbereitet werden. Die eigentliche Auszählung beginnt jedoch – wie auch in den Wahllokalen – erst nach dem Ende der Stimmabgabe um 18:00 Uhr.

Zu diesem Zeitpunkt starten auch die Briefwahlvorstände mit der Auszählung der Stimmen. Die Auszählung ist öffentlich und kann grundsätzlich von Bürgern beobachtet werden. Informationen zum genauen Ort der Auszählung stellt die jeweilige Gemeinde bereit.

Wie wird das Wahlgeheimnis gewahrt?

Damit das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl geschützt bleibt, gelten feste Regeln. Die Bundeswahlleiterin beschreibt auf ihrer Webseite mehrere Maßnahmen, die während des gesamten Verfahrens eingehalten werden müssen. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

  • Die Wahlbriefe werden bis zum Wahltag unter Verschluss gehalten, sodass sie nicht nachträglich manipuliert werden können.
  • Erst am Wahltag werden die Wahlbriefe an die Briefwahlvorstände ausgegeben. Ein solcher Vorstand besteht aus fünf bis neun Personen, die sich gegenseitig kontrollieren. Bei der Auszählung müssen mindestens fünf Mitglieder anwesend sein.
  • Die Briefwahlbezirke sind so groß, dass nicht nachvollziehbar ist, wie einzelne Wahlberechtigte abgestimmt haben. In der Regel entfallen mindestens 50 Wahlbriefe auf einen Briefwahlvorstand.
  • Die Auszählung der Wahlbriefe ist öffentlich. Der Briefwahlraum ist frei zugänglich, sodass die Arbeit des Briefwahlvorstands beobachtet werden kann.
  • Beim Öffnen der Wahlbriefe bleibt der eigentliche Stimmzettel zunächst im verschlossenen Umschlag. Der Briefwahlvorstand prüft zunächst den Wahlschein und kontrolliert, ob der Umschlag unbeschädigt ist.
  • Wahlbriefe, bei denen Manipulationen festgestellt werden oder die aus anderen Gründen ungültig sind, werden gesondert verpackt und später vernichtet.
  • Alle übrigen Stimmzettelumschläge werden von den Wahlscheinen getrennt und in die Wahlurne gelegt. Dadurch kann bei der späteren Auszählung nicht mehr festgestellt werden, wer wie gewählt hat.

Nach dem Ende der Stimmabgabe um 18:00 Uhr beginnt schließlich die Auszählung der Briefwahlstimmen. Auch dieser Teil der Auszählung ist öffentlich.