Landtagswahl im Kreis Esslingen Wie Menschen ohne festen Wohnsitz wählen

Bei der Wahl am Sonntag, dem 08. März, wird ein neuer Landtag in Baden-Württemberg gewählt. Foto: picture alliance/dpa/Silas Stein

Am Sonntag, dem 08. März, findet die Landtagswahl statt. Die Wahlbenachrichtigung wird dafür an die Meldeadresse geliefert. Wie wählen diejenigen, die keine haben?

Volontäre: Lena Fux (fux)

Am 08. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Ob Wahlberechtigte ihr Kreuzchen auf dem Stimmzettel in einem Wahllokal in die Urne werfen, oder ihre Stimme per Briefwahl über die Post abgeben, bleibt jedem selbst überlassen. Doch ohne einen Eintrag in das Wählerverzeichnis geht das Wählen nicht. Die Daten dafür kommen von der Meldebehörde. Wie ist also Wählen ohne festen Wohnsitz möglich?

 

Rund 7,7 Millionen Menschen sind laut statistischem Landesamt bei der Landtagswahl 2026 wahlberechtigt. Alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen am Sonntag die Wahl mitentscheiden. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes waren in Baden-Württemberg im Jahr 2025 rund 94.600 Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht.

Wohnungslose Menschen seien häufig nicht im Melderegister erfasst und daher nicht automatisch im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, sagt der Bundesverband der Wohnungsnotfallhilfe. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen diejenigen deshalb beantragen, in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Im Anschluss wird der Wahlschein beantragt. Wie Wahlberechtigte in diesem Fall an ihre Wahlunterlagen kommen können, darüber würden sie aufgeklärt, sagt Axel Glühmann von der Evangelischen Gesellschaft (EVA) in Stuttgart.

Darüber hinaus führt Reinhard Eberst vom Kreisdiakonieverband Landkreis Esslingen aus: „Menschen, die in einer Notunterkunft sind, können diese als Meldeadresse nutzen. Dann stehen sie auch im Wählerverzeichnis.“ Wer nirgendwo gemeldet sei, habe die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen, um sich zu registrieren, erklärt er weiter.

Wohnungslose Menschen seien bei der Wahl mit vielen Hürden konfrontiert

Der Bundesverband der Wohnungsnotfallhilfe sieht wohnungslose Menschen beim Wählen mit mehreren Hürden konfrontiert. Ohne Handy sei es schwer, die Adresse und Öffnungszeiten vom örtlichen Wahlamt zu recherchieren.

Viele Betroffene würden außerdem Behördengänge scheuen. Oft fehle auch der Personalausweis, die Wiederbeschaffung sei teuer. Außerdem sei die Antragsstellung kompliziert, heißt es in einer Presseinformation. „Vielen Menschen, die auf der Straße leben, werden auch Dinge geklaut“, sagt Eberst. Deshalb gebe es in Notunterkünften oft Schließfächer. So seien Papiere sicher verwahrt. Wenn jemand einen Personalausweis brauche, werde dieser vorfinanziert.

Stadt Esslingen: Kein Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis

Um die Wahlteilnahme für Wohnungslose zu erleichtern, hat die Stadt Esslingen für die Landtagswahl ein Modell aus Freiburg geprüft. Voraussetzung bei diesem Modell ist, dass sie eine Adresse angeben können, unter der sie Post erreichen kann. Über diese Postersatzadresse können Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden und ihre Wahlunterlagen erhalten. Wie die Stadt in einem Schreiben mitteilte, wurde allerdings kein Antrag zur Aufnahme gestellt. Damit wurde das Angebot nicht in Anspruch genommen. Die Gründe dafür seien „vielschichtig und liegen überwiegend in den individuellen Lebenslagen der Betroffenen.“

In Zukunft soll geprüft werden, in welcher Form Unterstützung sinnvoll ist, so die Stadt Esslingen. „Am aller einfachsten wäre es aber, es gäbe ausreichend Wohnraum. Dass die Menschen eben nicht ohne festen Wohnsitz wären“, sagt Glühmann.

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