Weil er sich als Einzelbewerber bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg benachteiligt fühlte, ist der parteilose Vasim Barkavi vor Gericht gezogen. Und hat einen Teilerfolg erzielt.

Lokales: Tom Hörner (hör)

Stuttgart - Vasim Barkavi, der ohne Partei im Rücken im Wahlkreis Stuttgart I bei der Landtagswahl antritt, ist nicht nur ein Einzelbewerber. Der Werkstoffingenieur und Rugby-Sportler, der seit zwei Jahren in Stuttgart lebt, ist offenbar auch ein Einzelkämpfer. Jetzt hat er vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einen Vergleich erwirkt, der besagt, dass die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Webseite zur Wahl den Einzelbewerber namentlichen nennen und auf dessen Seite verlinken muss. Er habe dies auch für alle anderen Einzelbewerber erwirkt, sagt Barkavi gegenüber unserer Zeitung. „Wir haben uns gütlich geeinigt“, betont Reinhold Weber, stellvertretender Direktor der Landeszentrale, „und können damit leben.“

 

Beim Wahl-O-Mat kommt er nicht zum Zug

Weniger Erfolg hatte Vasim Barkavi bei seinen Bemühungen, bei dem internetbasierten Wahl-O-Mat berücksichtigt zu werden. Bis dies der Fall sei, so seine Forderung, soll die Wahlhilfe vom Netz genommen werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte das Ansinnen ab. Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes liege nicht vor, entschied das Gericht. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn in diesem Wahlhilfeinstrument nur politische Parteien und nicht Einzelbewerber berücksichtigt würden.