Stuttgart - An diesem Montag verhandelt der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg über eine Klage von fünf nicht im Parlament vertretenen Parteien. Die Linke, Die Partei, ÖDP, Piratenpartei und die Landesvereinigung der Freien Wähler sehen sich wegen der Pandemie stark benachteiligt. Ziel des Organstreitverfahrens gegen den Landtag ist, die bisher für eine Teilnahme an der Landtagswahl notwendige Zahl von 150 Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreis (landesweit 10 500) zu senken.
Bisher schien die grün-schwarze Regierung in der Ablehnung einer Wahlrechtsänderung einig zu sein. Nun zeigen sich deutliche Risse: „Wir – und insbesondere ich – stehen dem Anliegen der Kleinparteien aufgeschlossen gegenüber“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Sckerl, unserer Zeitung. „Wir waren auch mal eine kleine Partei und haben auch Unterschriften gesammelt, und damals waren es keine Corona-Zeiten.“ Für jede Unterschrift pro Wahlkreisvorschlag sei ein längerer persönlicher Kontakt von mehreren Minuten nötig. „Dass viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unterschriftensammler, dies in der momentanen Situation scheuen, kann ich sehr gut nachvollziehen“, sagt Sckerl. Wenn man Corona eindämmen wolle, sollten Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden.„Gerade aus dieser Erfahrung heraus denke ich, dass die im Landtag agierenden Parteien großzügig sein und den kleineren Parteien entgegenkommen müssen.“
Die Grünen sind sich untereinander nicht einig
Sehr einheitlich lief die Diskussion in seiner Fraktion bisher freilich nicht. Auch bei den Grünen gab es kritische Stimmen zum Vorstoß der Kleinparteien, weshalb diese auf ihre zunächst in Briefform vorgetragene Bitte keine fundierten Antworten erhielten. Weil auch die Oppositionsparteien nicht mitzogen, fand sich keine Mehrheit im Landtag, die eine entsprechende Gesetzesinitiative mittragen wollte. Eine Anfrage an das Innenministerium, ob die Unterstützungsunterschriften auch digital geleistet werden könnten, wurde aufgrund starker verfassungsrechtlicher Bedenken zurückgewiesen.
„Dass jetzt das Landesverfassungsgericht diese Frage entscheiden muss, wäre aus meiner Sicht vermeidbar gewesen“, sagt Sckerl. Leider hätte sich im Landtag nach internen Gesprächen zu der Thematik keine Mehrheit für eine Senkung der Quoren abgezeichnet. „Gerade unter Pandemiebedingungen kann man zum Ergebnis kommen, dass die bisherigen Hürden nicht angemessen sind.“ Wenn die – wegen der Dringlichkeit schon in den nächsten Tagen erwartete – Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in diesem Sinne ausfallen sollte, „wäre der Landtag unter einem erheblichen Handlungsdruck, innerhalb kürzester Zeit das Gesetz anzupassen“, so der Innenpolitik-Experte der Grünen. „Aber das müsste dann selbstverständlich passieren.“ Sckerl: „Wir werden im Falle des Falles sofort handlungsfähig sein und vorschlagen, eine Initiative zu ergreifen – die kleineren Parteien müssten dann noch hinreichend Zeit haben, unter erleichterten Bedingungen ihre Unterschriften zu sammeln.“
In Rheinland-Pfalz haben die Kleinparteien Gehör gefunden
Weiterer Druck kommt aus Rheinland-Pfalz, wo der Landtag ebenfalls am 14. März gewählt wird: Dort haben die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen und die oppositionelle CDU gerade vereinbart, dass die Hürde für die Zulassung einer Partei von landesweit 2080 auf 520 Unterschriften abgesenkt werden soll. Der Landtag in Mainz wird über den Gesetzesentwurf am Mittwoch beraten. „Es würde Baden-Württemberg gut anstehen, es dem gleich zu tun“, sagt Sckerl.