Die Briefwahlunterlagen sind bereits beantragt – doch nun steht fest, dass die Stimme lieber im Wahllokal abgegeben werden soll. Geht das?
Wer für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026 Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann grundsätzlich trotzdem im Wahllokal wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt wurden.
So kann man trotzdem im Wahllokal wählen
Um sicherzustellen, dass keine doppelte Stimmabgabe erfolgt, muss im Wahllokal der Wahlschein vorgelegt werden. Wahlhelfer können damit überprüfen, dass noch keine Stimme per Briefwahl abgegeben wurde. Mit dem Wahlschein können Sie übrigens auch in einem anderen Wahllokal als dem Ihnen zugeteilten wählen.
Wer sich also kurzfristig für den Gang ins Wahllokal entscheidet, sollte am Wahltag Folgendes mitbringen:
- den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen
- einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
Erst dann ist die Stimmabgabe im Wahllokal möglich. Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Wahllokale.
Lesen Sie auch: Muss man zwei Stimmen abgeben?
Bis wann muss die Briefwahl abgegeben werden?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 8. März 2026, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Stimmen, die danach eintreffen, können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Damit der Wahlbrief rechtzeitig ankommt, muss er bis heute Abend zur letzten Leerung in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden. Wer das nicht mehr schafft, kann ihn auch direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgeben oder einwerfen. Auch das ist bis 18 Uhr am Wahltag möglich.