Die sogenannte Güllesaison hat begonnen: Mit den ersten warmen Tagen wird der Dünger wieder ausgebracht. Das ruft nicht selten Beschwerden hervor – wegen des Geruchs. Was ist erlaubt?
Die Temperaturen klettern langsam, die Winterpause nähert sich dem Ende, in der Pflanzenwelt beginnt bereits die Phase des Wachsens. Dafür brauchen sie Nährstoffe, deshalb fangen Landwirte jetzt auch damit an zu düngen – unter anderem mit Gülle. Aber es gibt strenge Regeln.
Eines dieser Regelwerke ist die Düngeverordnung, so die Auskunft des Landratsamts im Kreis Esslingen. Bei der Ausbringung sei darauf zu achten, dass die Bodenbedingungen stimmen. „Der Boden sollte nicht gefroren sein, da dieser in gefrorenem Zustand keine Nährstoffe aufnehmen kann und es folglich zu vermeidbaren Auswaschungen kommen kann. Außerdem sollte der Boden nicht zu nass sein, das heißt die Befahrbarkeit des Bodens sollte gegeben sein, um Verdichtungen zu vermeiden und die Bodenstruktur zu erhalten“, so die Pressesprecherin Andrea Wangner.
Debatte um Gülleausbringung: Ministerin sorgt für Irritationen
Dieser Grundsatz ist gemeinhin unstrittig, dennoch läuft derzeit in Schleswig-Holstein eine Debatte über den „richtigen Zeitpunkt“. So sorgte die dortige Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) mit einem Vorstoß zur Austragung von Gülle für Irritationen bei Umweltverbänden und beim grünen Koalitionspartner. Die Ministerin sagte, dass es künftig möglich sein soll, auch antauende Böden zu düngen.
Immer wieder gibt es auch Beschwerden wegen des Geruchs. Im Landratsamt des Kreises ist man sich aber sicher. „Gülle als wichtigstes organisches Düngemittel hat als Mehrnährstoffdünger eine große Bedeutung im Nährstoffkreislauf der Kulturpflanzen. Gerade in Zeiten, in denen Mineraldünger teuer und knapp sind, ist die Bedeutung organischer Dünger sehr hoch“, sagt Wangner.