Bis 14. März können Bürger Kritik zum Wohngebiet Langenäcker-Wiesert vorbringen.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Stuttgart-Stammheim - Wer Einwendungen und Anregungen zum geplanten Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert hat, kann seine Stellungnahme noch bis Donnerstag, 14. März, bei der Verwaltung einreichen. Sowohl im Bezirksrathaus an der Kornwestheimer Straße als auch im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung an der Eberhardstraße 10 sind die Pläne zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen.

 

Insgesamt sind auf dem 8,8 Hektar großen Areal 320 Wohneinheiten und eine Kindertageseinrichtung vorgesehen. Das Gebiet liegt in einer nach Osten abfallenden Geländemulde und wird momentan zum Teil landwirtschaftlich, zum Teil durch Freizeitgärten genutzt. Begrenzt wird der Bereich im Westen von der Herbertstraße, im Norden von der bestehenden Wohnbebauung an der Ottmarsheimer Straße, im Osten durch einen Feldweg und Gartenflächen sowie im Süden durch die Bebauung an der Heutingsheimer Straße. Ziel der Planung ist es laut Beschluss, „dringend benötigte Wohnbauflächen, insbesondere für Familien, zu schaffen“. Es sind „neun kleinteilig strukturierte Wohnhöfe mit einer zwei- bis dreigeschossigen Bebauung“ geplant. Vorgesehen ist eine Mischung aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern.

Die Grünen hatten gegen den Beschluss gestimmt

Im Januar hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik im Gemeinderat mehrheitlich dem Auslegungsbeschluss für das Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert zugestimmt und damit den zweiten von drei planungsrechtlichen Abschnitten eingeleitet. Bündnis 90/Die Grünen sowie SÖS/Die Linke hatten gegen den Beschluss gestimmt. Die Sozialdemokraten haben beantragt, dass die städtischen Grundstücke im Gebiet überwiegend für geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt werden sollen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage oder ein Online-Formular (www.stuttgart.de/buergerbeteiligung) vorgebracht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Öffnungszeiten im Stammheimer Bezirksrathaus sind montags bis freitags, 8.30 bis 13 Uhr, dienstags, 14 bis 16 Uhr, und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.