Eine junge Frau wird in Ludwigsburg auf dem Nachhauseweg sexuell missbraucht, der Täter erhält lediglich eine Bewährungsstrafe. In einem spektakulären Urteil spricht das Landessozialgericht dem Opfer deshalb eine Entschädigung zu – doch es bleiben Fragen.

Ludwigsburg - Der Bus, der Petra Jakob in ein anderes Leben fährt, startet um 4.40 Uhr am Ludwigsburger Bahnhof. Es ist der 10. Oktober 2010, ein Sonntag, Petra Jakob ist auf dem Weg nach Hause. In einem Nachtclub in der Stadtmitte hat sie zuvor getrunken, noch Stunden später wird ein Atemalkoholtest rund 1,5 Promille ergeben. Als die junge Frau die Linie 24 an der Haltestelle Comburgstraße verlässt, bemerkt sie nicht, dass hinter ihr ein Mann aussteigt. Sie nimmt in diesem Moment niemanden wahr, ein Asthmaanfall lässt sie nach Luft schnappen. Sie beugt sich vornüber – und spürt plötzlich die Hände des Mannes an ihrer Hüfte. Der Angreifer will sie in einen nahen Park zerren, fasst schließlich unter ihr Kleid und missbraucht Petra Jakob mehrmals. Irgendwann schafft es die 31-Jährige, sich loszureißen. Als die Polizei kommt, weiß die junge Frau, dass sie in Sicherheit ist. Was sie nicht weiß: die kalte Oktobernacht ist erst der Anfang.