Langer Rechtsstreit über Neubaugebiet Gericht weist Bürgerbegehren für ein Großprojekt in Kleinglattbach ab

Die Befürworter einer Bebauung auf den Feldern Kleinglattbachs haben eine Schlappe erlitten. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

War das Bürgerbegehren zur Entwicklung eines Neubaugebiets in Vaihingen/Enz zulässig? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigt – und nun ein Urteil gesprochen.

Derk Groeneveld hatte es bei der mündlichen Verhandlung am Mittwochvormittag kommen sehen, dass das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart zu seinen Ungunsten entscheiden würde. Tags darauf wurde seine Einschätzung bestätigt. „Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens“, vermeldete Katrin Kurz, Pressesprecherin des VG, am Donnerstag kurz nach 12 Uhr. Damit votierten die Richter letztlich zugunsten der Stadt Vaihingen an der Enz, gegen die Groeneveld rechtlich vorgegangen war.

 

Die Auseinandersetzung hatte sich an einem potenziellen Neubaugebiet im Stadtteil Kleinglattbach entzündet. Der Landwirt Groeneveld besitzt dort Ackerflächen und hätte im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) in Stuttgart gerne auf 13 Hektar davon ein klimaneutrales Vorzeigequartier entwickeln lassen. Der Gemeinderat witterte jedoch Gefahren für die Innenstadt und stufte die Risiken höher als die Chancen ein. Es solle keine Trabantenstadt geschaffen werden, Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung haben, argumentierte das Gremium. Groeneveld wollte das so nicht stehen lassen, brachte stattdessen ein Bürgerbegehren auf den Weg. Tatsächlich sprachen sich dabei genügend Vaihinger dafür aus, per Bürgerentscheid zu klären, ob das Gebiet im Anschluss an die bestehende Siedlung in Kleinglattbach für die IBA umgesetzt werden sollte.

Der Gemeinderat erkannte das Begehren jedoch wegen Formfehlern nicht an, wogegen Groeneveld beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP) Widerspruch einlegte. Die Behörde wies das Ansinnen mit Bescheid vom 13. Juni 2022 zurück. Das Bürgerbegehren habe bestimmte Voraussetzungen der Gemeindeordnung nicht erfüllt, erklärte das RP. Seit September 2022 lag der Ball beim Verwaltungsgericht Stuttgart, das Groeneveld angerufen hatte, um den Sachverhalt zu klären.

Derk Groeneveld hat den Rechtsweg beschritten. Foto: Werner Kuhnle

„Es geht bei der Klage um die Zulassung des Bürgerbegehrens zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Fläche ,Kleinglattbach Süd II`“, bestätigt die VG-Richterin Katrin Kurz. „Der Kläger hat beantragt, den Bescheid der Beklagten vom 17. Dezember 2021 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 13. Juni 2022 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, das Bürgerbegehren zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Fläche „Kleinglattbach Süd II“ für zulässig zu erklären“, führt sie weiter aus.

Warum genau die Siebte Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage von Groeneveld abgeschmettert hat, ist noch unklar. „Die Begründung wird voraussichtlich noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen“, kündigt Kurz an. Theoretisch habe das VG dafür fünf Monate Zeit.

Die Verantwortlichen der Stadt Vaihingen wollen zu dem Votum derzeit keine Stellungnahme abgeben. Es fehle ein schriftliches Urteil, sagt Pressesprecherin Astrid Kniep. Insofern gelte es, die Begründung der Richter abzuwarten, bevor man sich äußern könne. „Wir gehen davon aus, dass das Gericht unseren Argumenten gefolgt ist“, erklärt sie.

Weitere Themen