Bislang hat noch kein Käufer Entschädigung erstreiten können. Vor Gericht müssen Lasterkäufer lückenlos ihren finanziellen Nachteil dokumentieren. Das dürfte schwer falle, weil die Verkäufe teils 20 Jahre zurückliegen.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Rekordbußgelder von knapp drei Milliarden Euro hatte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Sommer 2016 gegen das „Lasterkartell“ verhängt. So gut wie alle europäischen Hersteller waren betroffen. Ihnen war nachgewiesen worden, dass sie die Herstellerpreise ab Werk über einen Zeitraum von 14 Jahren untereinander ausgetauscht hatten. MAN war damals Kronzeuge und kam straffrei davon, Daimler musste einen Löwenanteil zahlen, Renault, Volvo, DAF und Iveco – sie alle wurden zur Kasse gebeten.