Lastwagenverkehr in Hedelfingen Kampf gegen Lkw-Verkehr im Ort
Die Polizei sieht keine Handhabe gegen Lastwagen, die durch Hedelfingen zum Hafen fahren. Der Bezirksbeirat und der Waldheimverein geben den Kampf aber nicht auf.
Die Polizei sieht keine Handhabe gegen Lastwagen, die durch Hedelfingen zum Hafen fahren. Der Bezirksbeirat und der Waldheimverein geben den Kampf aber nicht auf.
Hedelfingen - Seit Jahren kämpfen Hedelfingens Bezirksbeiräte gegen den Lastwagenverkehr durch den Stadtbezirk. Mit Hinweis auf das an den Otto-Hirsch-Brücken stehende Lkw-Durchfahrtsverbotschild hatten die Lokalpolitiker mehrfach die Stadt darauf hingewiesen, dieses Verbot stärker zu kontrollieren. In einem gemeinsamen Antrag verstärkten die Grünen-Bezirksbeiratsfraktionen von Hedelfingen und Sillenbuch im Juni nochmals den Wunsch, die betroffenen Stadtbezirke vom Verkehr zu entlasten. Die Bezirksbeiräte und vor allem Paul Wurm als Vorsitzender des Waldheimvereins berufen sich dabei auf die Luftreinhaltezone, die 2010 beschlossen wurde. Große Schilder auf der B 10, aber auch an den Stadtgrenzen weisen die Lastwagenfahrer auf die Luftreinhaltezone hin, die unter anderem Riedenberg, Sillenbuch und Hedelfingen beinhaltet. Dennoch nutzen viele Lastwagen, unter anderem Container-Transporter, den direkten Weg von den Fildern und der A 8 in Richtung Stuttgarter Neckarhafen oder umgekehrt. Haben diese als Zulieferer zum Hafen das Recht zur Ortsdurchfahrt? Darüber besteht Uneinigkeit.
Polizeidirektorin Claudia Rohde schilderte in der Bezirksbeiratssitzung ihre Sicht. Ihre Kollegen müssen sich an der Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums (RP) und der Landeshauptstadt orientieren. „Diese sehen den auf den Verkehrsschildern orangefarbenen Bereich als eine Zone an, die durch die Bundesstraße 10 nicht getrennt wird“, so Rohde. In der Konsequenz bedeutet dies für die Polizei: Wer Ware in den Hafen bringt oder sie von dort abholt, gilt als Zulieferer – und Lieferverkehr ist frei. Unzulässig ist dagegen ist, wenn Lastwagen die Zone durchqueren, um beispielsweise ins Remstal oder auf die A 81 zu gelangen. „Ich weiß, dass die Hedelfinger dies anders sehen, aber dies muss auf dem Rechtsweg geklärt werden“, bat Rohde die Bezirksbeiräte um Verständnis und berichtete von durchgeführten Kontrollen.
Da solche Kontrollen aufwendig und personalintensiv sind, führt die Polizei diese nur in größeren Zeitabständen auf der Filderauffahrt durch. „Wir benötigen geeignete Flächen, um die Lastwagen zu untersuchen, jede Lkw-Kontrolle kostet Zeit“, so Rohde. Die eigentliche Kontrolle des Durchfahrtsverbots nimmt dabei nur eine geringe Zeit in Anspruch. Lkw-Fahrer müssen viele Regeln beachten, die Polizisten diese überprüfen. So müssen etwa Sozialvorschriften eingehalten, Papiere kontrolliert, das Fahrzeug auf technische Mängel untersucht und die Sicherung der Ladung geprüft werden. „Für uns geht es in erster Linie darum, Unfällen vorzubeugen. Eine Kontrolle dauert daher bis zu einer Stunde.“ Was die Zahl der verbotenen Durchfahrten betrifft, ist die Bilanz ernüchternd. Rohde: „Ein bis zwei Fälle pro Termin, etwa zehn Prozent, die nicht berechtigt sind“ – nach der Definition des RPs. Dass diese Anschauung eine Interpretationssache ist, darauf haben in der anschließenden Fragerunde sowohl Bezirksbeirätin Annette Baisch (Freie Wähler) als auch Roger Schenk (CDU) hingewiesen. Sie haben eine andere Auffassung als das Regierungspräsidium.
„Sonst ist zumindest das Verkehrsschild auf der B 10 irreführend und die Umweltzone hätte auch wenig Sinn“, meinte Mario Graunke (CDU). Er brachte deswegen eine Idee ein. Er könne sich vorstellen, dass die Stadt auf einem kleinen, vielleicht 50 Meter langen Abschnitt, ein ausnahmsloses Lkw-Verbot erlässt und dieses mit Lkw-Blitzern wie auf der B 10 kontrolliert.
Auch der Waldheimverein geht in die nächste Runde: „Wir haben Revision gegen das Urteil des Landesgerichts eingelegt und der Bundesgerichtshof hat die Angelegenheit als so dringlich angesehen, dass es am 22. März 2022 zur mündlichen Verhandlung kommt“, sagt Paul Wurm.