Hat der US-Geheimdienst das Handy der Kanzlerin abgehört? Klar ist laut eines Berichts des "Focus" nur, dass das Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlichen Lauschangriffs wohl eingestellt wird.

München - Die Bundesanwaltschaft will das Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlichen Lauschangriffs auf das Mobiltelefon von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach „Focus“-Informationen einstellen. Dies habe das Fachreferat Cyberspionage im Verfahren gegen den US-Geheimdienst NSA vorgeschlagen, berichtet das Nachrichtenmagazin unter Berufung auf Quellen im Bundesjustizministerium.

 

Die Bundesanwaltschaft wollte den Bericht nicht bestätigen. „Das Verfahren ist noch offen“, sagte eine Sprecherin am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Öffentlichkeit werde in der Sache „zu gegebener Zeit eingehend informiert“. Das Bundesjustizministeriums wollte den Bericht nicht kommentieren, eine Sprecherin verwies auf die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes.

Der „Focus“ berichtet, auch sechs Monate nach Beginn der Ermittlungen gebe es keinen seriösen Beweis für einen gezielten Lauschangriff der NSA auf Merkels Handy. Bundesanwältin Sigrid Hegmann und ihr Team hätten unter anderem alle deutschen Sicherheitsbehörden nach Belegen für eine gegen Merkel gerichtete Geheimdienstoperation gebeten. „Das Ergebnis war gleich null. Heiße Luft, keine Fakten“, zitiert Blatt einen Insider des Justizministerium.

Karlsruhe will Ermittlungen wohl beenden

Kritik kam vom stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bundestag, Konstantin von Notz. Er erklärte, angesichts der Tatsache, dass US-Präsident Barack Obama in einem persönlichen Telefonat mit Merkel das Abhören ihres Telefons selbst eingeräumt und sich bei ihr persönlich entschuldigt habe, würde die Einstellung des Verfahrens ohne Anhörung eines einzigen Zeugens sehr verwundern. „Es würde in das Bild einer Generalbundesanwaltschaft passen, die sich - anders als das Parlament - seit nunmehr 18 Monaten weigert, den durch Edward Snowden aufgedeckten Abhör- und Geheimdienstskandal aufzuklären.“

Karlsruhe will die Ermittlungen dem Bericht zufolge nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung beenden. Danach kann eine Straftat nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wäre damit erledigt. Justizkreise gehen laut „Focus“ davon aus, dass Generalbundesanwalt Harald Range der Empfehlung seines Fachreferats folgen wird, das er selbst mit den Untersuchungen beauftragt hatte.

Range hatte die Ermittlungen Anfang Juni wegen des Anfangsverdachts der Spionage und der Agententätigkeit eingeleitet. Medienberichten zufolge setzte er sich damit gegen erhebliche Bedenken in seinem Haus durch, um auf den öffentlichen Druck zu reagieren.

Die Ausspähaktionen der National Security Agency (NSA) in Deutschland haben die deutsch-amerikanischen Beziehungen erheblich belastet. Die NSA soll über Jahre auch Merkels Handy abgehört haben. Die Kanzlerin hatte die Geheimdienstarbeit der Amerikaner nach den Enthüllungen über die NSA-Aktivitäten scharf kritisiert und klargemacht, dass sie die gemeinsame Vertrauensbasis erschüttert sieht.