Die Stadt Esslingen schließt sich den Forderungen von Plochingen, Altbach und Deizisau an, den nächtlichen Flugverkehr nicht vorwiegend aus östlicher Richtung abzuwickeln. Die Forderungen gehen weit.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Esslingen - Die Empörung ist groß: „Die Belastung durch Fluglärm wächst von Jahr zu Jahr, dabei ist die Grenze des Erträglichen längst überschritten.“ Der Esslinger Oberbürgermeister Jürgen Zieger findet klare Worte zu der Entwicklung rund um den Stuttgarter Flughafen.

 

Am Mittwoch hat der Ausschuss für Technik und Umwelt des Esslinger Gemeinderats deshalb einstimmig beschlossen, sich einer Resolution des Gemeindeverwaltungsverbands Plochingen anzuschließen. Bereits im April hatten die in diesem Verband zusammengeschlossenen Kommunen Plochingen, Altbach und Deizisau ein Papier erarbeitet, in dem sie die Entwicklung der vergangenen Jahre scharf kritisieren und drastische Gegenmaßnahmen fordern. Zwischenzeitlich hatten sich auch Baltmannsweiler sowie Lichtenwald und zuletzt auch Wernau der Resolution angeschlossen.

Bedenklich ist die Entwicklung in den Nachtstunden

Die Messungen 2018 hätten eine deutliche Erhöhung des Fluglärmschallpegels im Neckartal und auf dem Schurwald ergeben, heißt es darin. Besonders auffällig sei die Entwicklung in den Nachtstunden. Zwar dürfen Flugzeuge während der Nacht nur in Ausnahmefällen in Stuttgart starten und landen. Es sei aber eine Tatsache, dass der überwiegende Teil des Flugverkehrs in Richtung Osten, also über das Neckartal abgewickelt werde. In der Resolution heißt es: „Die Verschlechterung der Fluglärmsituation und die besondere Belastung durch den Fluglärm in der Nacht durch einseitige Festlegung der Abflugrichtungen sind aus Sicht der Mitgliedsgemeinden nicht akzeptabel.“

Der Forderungskatalog der Resolution ist umfangreich. Die Unterzeichner lehnen alle Ausbaupläne des Flughafens zur Ausweitung des Flugbetriebes ab. Obwohl aktuell davon überhaupt keine Rede ist, betonen sie, dass „die Überlegungen zum Bau einer zweiten Startbahn endgültig aufzugeben“ seien.

Dauerschallpegel darf nicht überschritten werden

Weiter heißt es: Mit dem fortschreitenden Stand der Technik müssen die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften regelmäßig und zeitnah dynamisch angepasst werden, damit am Flughafen Stuttgart nur Luftfahrzeuge mit lärm- und schadstoffarmen Triebwerken starten und landen dürften. Kurzfristig müsse sichergestellt werden, dass die im Jahr 2011 ermittelten zumutbaren Dauerschallpegel auch künftig nicht überschritten werden.

Die lärmabhängige Gebührenregelung müsse so geändert werden, dass laute Maschinen deutlich mehr als bisher zahlen müssten. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen unmittelbar für Lärmschutzmaßnahmen sowohl am Flughafen aber auch bei direkt betroffenen Anliegern eingesetzt werden.

Nur wenige Ausnahmen beim Nachtflugverbot

Das Nachtflugverbot müsse strikt eingehalten werden. Ausnahmen seien weiter einzuschränken. Gebührenzuschläge für Starts und Landungen in den empfindlichen Tageszeiten – zwischen 22 und 7 Uhr – müssten erhöht werden.

Die Kommunen fordern zudem eine gleichmäßige und damit faire Verteilung der Nachtflugbewegungen, insbesondere der Postflüge, jeweils in beide An- und Abflugrichtungen des Flughafens. Die deutliche Benachteiligung des Neckartals sei sachlich nicht zu rechtfertigen.