Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Ralf N. stimmte der Einstellung gegen Geldauflage zu, weil er das Verfahren „nach fünf Jahren und vier Monaten jetzt zum Abschluss bringen“ wolle; es sei für ihn und seine Familie sehr belastend gewesen. Sein Verteidiger betonte, dies geschehe alleine „aus prozessökonomischen Gründen“. Es gelte weiter die Unschuldsvermutung. Der Anwalt machte deutlich, dass er fest mit einem Freispruch gerechnet hätte. Daher hätte er es lieber gesehen, wenn sein Mandant der Einstellung nicht zugestimmt hätte.

 

Dagegen sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, er hätte eine Verurteilung weiterhin für wahrscheinlich gehalten. Schließlich lägen eine Pflichtverletzung, ein Schaden und Vorsatz vor. Man stimme der Einstellung zu mit Blick auf die Erkenntnisse des Gutachters, die Situation infolge der Finanzmarktkrise und das „Versagen“ von Kontrollmechanismen; allerdings hätte die Anklagebehörde eine Geldauflage von 20 000 Euro erwartet.

Die LBBW will weiter Schadenersatz

Der Ausgang des Strafverfahrens dürfte Einfluss auch auf das Zivilverfahren haben, das die LBBW gegen Ex-Manager der Immobilientochter angestrengt hat. Sie verlangt von den drei früheren Geschäftsführern – darunter auch Ralf N. – 120 Millionen Euro Schadenersatz. Hintergrund sind das Projekt in Rumänien sowie mehrere andere Bauvorhaben. Die ursprünglich für dieses Jahr angekündigte Entscheidung der 9. Zivilkammer des Landgerichts verzögert sich. Nachdem das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hat, ist im Februar der nächste Termin angesetzt; dabei dürfte es um eine Widerklage der Ex-Geschäftsführer gehen, mit der diese die Bank zur Vorlage bestimmter Dokumente zwingen wollen.