Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf ein vorläufiges Verbot der Kapitalumwandlung der Landesbank ab. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen nun vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Stuttgart - Die Vertreter der Stadt Stuttgart werden am Freitag bei der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) für die im Gemeinderat beschlossenen Kapitalmaßnahmen stimmen. Ein Antrag von drei Stadträten von SÖS/Linke beim Verwaltungsgericht, dies so lange zu verbieten, bis die rechtliche Zulässigkeit des von ihnen initiierten Bürgerbegehrens gegen die Maßnahmen geklärt sei, wurde abgelehnt. Dafür ist notwendig, binnen sechs Wochen 20 000 Unterschriften von Stuttgarter Wahlberechtigten zu sammeln.

 

Initiatoren wollen den Verwaltungsgerichtshof ziehen

Die Initiatoren kündigten am Mittwoch an, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einzulegen. Der SÖS-Fraktionsvorsitzende Hannes Rockenbauch forderte Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) auf, „nicht wie schon bei der Finanzierungsvereinbarung für Stuttgart 21 Fakten zu schaffen, bevor die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geklärt“ sei. Der OB-Pressesprecher Markus Vogt machte deutlich, die Stadt sei wegen des Gemeinderatsbeschlusses sogar verpflichtet, den Vertrag zu unterschreiben. Wie das Verwaltungsgericht verweist auch Vogt darauf, dass die Bankenaufsicht Bafin die Umwandlung der stillen Einlagen der Stadt bei der LBBW in hartes Kernkapital in Höhe von zunächst 422 Millionen Euro und womöglich weiteren 189 Millionen Euro bis zum 1. Januar 2013 fordere.

Das Verwaltungsgericht bestätigte zwar die Auffassung der Antragsteller, diverse Gründe könnten für eine einstweilige Anordnung sprechen; etwa, dass vollendete Tatsachen geschaffen würden, wie es jetzt bei der LBBW der Fall ist. Allerdings hätten Rockenbauch und Co. ihren Anspruch nicht nachgewiesen: Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens könne nämlich nicht beurteilt werden, weil nicht absehbar sei, ob die Unterschriften zusammenkämen.