Hätten Zweckgesellschaften mit Namen wie Bodensee 2 Funding Limited oder Mainau Funding Limited in den Bilanzen der LBBW auftauchen müssen? Die Staatsanwaltschaft sagt Ja. Die angeklagten LBBW-Vorstände halten im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart dagegen.

Hätten Zweckgesellschaften mit klingenden Namen wie Bodensee 2 Funding Limited oder Mainau Funding Limited in den Bilanzen der LBBW auftauchen müssen? Die Staatsanwaltschaft sagt Ja. Die angeklagten LBBW-Vorstände halten im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart dagegen.

 

Stuttgart - Der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist durch das Geschäft mit Zweckgesellschaften in den Jahren 2005 und 2006 nach den Worten von Ex-Vorstand Bernhard Walter kein Schaden entstanden. Das Geschäft sei bis März 2007 „nahezu risikolos“ gewesen, sagte Walter am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart. Walter war bis 2010 im Vorstand der Landesbank für Kreditrisiken zuständig.

Die Staatsanwaltschaft wirft früheren Top-Managern der Bank - darunter Ex-LBBW-Chef Siegfried Jaschinski und der freigestellte Vorstand Michael Horn - vor, Zweckgesellschaften für Verbriefungsgeschäfte in den Jahren 2005 und 2006 nicht in der Bilanz aufgeführt und so Risiken verschleiert zu haben. Die Angeklagten argumentieren, dass das damals nach den rechtlichen Vorschriften nicht notwendig war.

Verbriefungsgeschäfte mit minderwertigen Krediten („Subprime“) hatten unter anderem zur sogenannten Subprime-Krise und in deren Folge zu den Turbulenzen an den weltweiten Finanzmärkten in den Jahren 2008 und 2009 geführt. Die LBBW selbst habe aber nicht im Subprime-Geschäft investiert, sagte Ex-Vorstand Walter. Das Verbriefungsgeschäft mit Zweckgesellschaften habe damals für die LBBW im Vergleich zu anderen Banken wie der IKB oder der SachsenLB auch nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Der Vorsitzende Richter Hartmut Schnelle räumte ein, die Kammer gehe davon aus, dass die Einbeziehung der Zweckgesellschaften keine wesentlichen Auswirkungen auf die Kennziffern der Bilanz gehabt hätte. Er warnte die Vorstände aber: Sie müssten damit rechnen, dass Gericht und Staatsanwaltschaft üblicherweise mit solchen Konstrukten zu tun hätten, wenn für kriminelle Machenschaften wie Schwarzgelder und betrügerische Geldanlage genutzt würden. „Möglicherweise gibt es da ein negatives Vorurteil.“

Ex-LBBW-Chef Siegfried Jaschinski erwiderte, die Gründung von Zweckgesellschaften sei nach der Jahrtausendwende nicht nur von der Bankenaufsicht gewollt gewesen. Vielmehr sei das damit verbundene Kreditgeschäft für einige Mittelständler die einzige Möglichkeit der Finanzierung gewesen.