Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Bei einer Razzia in einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen solidarisierten sich hunderte Flüchtlinge mit einem Mann, der abgeschoben werden sollte. Die Polizei kehrte später mit Verstärkung zurück – jetzt landet der Fall vor Gericht.

Stuttgart - Ein Flüchtling verklagt das Land Baden-Württemberg wegen eines aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Polizeieinsatzes in Ellwangen im Jahr 2018. Mit dem Verfahren soll eine mögliche Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen überprüft werden, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart am Freitag mitteilte.

 

Der Mann war nach Angaben des Gerichts während seines laufenden Asylverfahrens in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen untergebracht, als es dort im Mai 2018 zu einer Razzia durch die Polizei kam. Im Juni 2018 wurde er demnach nach Italien abgeschoben. Gegen die polizeilichen Maßnahmen bei beiden Einsätzen richtet sich der Mann mit seiner Klage.

Verhandlung im Februar in Stuttgart

Im April und Mai 2018 war es aufgrund der Abschiebung eines Flüchtlings zu Ausschreitungen in der LEA Ellwangen gekommen, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatten. Bei der geplanten Abschiebung eines Mannes aus Togo hatten sich mehr als Hundert Flüchtlinge mit dem Mann solidarisiert und zum Teil gewaltsam versucht, die Abschiebung zu verhindern. Polizisten sahen sich durch die Menge bedroht und zogen sich zurück. Drei Tage später durchsuchten Hunderte Beamte stundenlang die Flüchtlingsunterkunft und brachten den Togoer schließlich in ein Abschiebegefängnis. An der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes entzündete sich in der Folge eine Debatte. Der Einsatz kostete nach Angaben des Innenministeriums 360 000 Euro.

Der Kläger beschuldigt die Polizei, bei dem Einsatz im Mai elf Flüchtlinge, darunter er selbst, „zum Teil erheblich verletzt“ zu haben. Zudem beklagt er demnach die „traumatisierenden Umstände“ seiner Abschiebung. Der Kläger sei Ende 2018 wieder nach Deutschland eingereist, heißt es in einer Mitteilung des „Freundeskreis Flüchtlingssolidarität“, dessen Sprecher der Kläger nach eigenen Angaben ist. Die Klage soll am 18. Februar (10.00 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt werden.