Hussein K. erhält die Höchststrafe. Das war zu erwarten. Doch nach dem Abschluss der gerichtlichen Aufarbeitung müsste jetzt endlich auch die politische Fehleranalyse beginnen, kommentiert unser Redakteur Eberhard Wein.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Freiburg - Das Urteil ist gefallen. Hussein K. muss lebenslang hinter Gitter und wird auch nach 15 Jahren, wenn diese Strafe üblicherweise endet, nicht auf freien Fuß kommen. Im Anbetracht seiner Tat, seiner Gefährlichkeit und seiner mangelnden Empathie dürfte kaum jemand ein anderes Urteil erwartet haben.

 

Und doch hat das Landgericht sechs lange Monate und mehr als 20 Verhandlungstage gebraucht, um zu seinem Spruch zu kommen. Noch während des Prozesses mussten weitere Nachforschungen in Griechenland, im Iran und in Afghanistan in Auftrag gegeben werden. Altersgutachten wurden erstellt und medizinische Feststellungen zum Alkohol- und Drogenkonsum des Angeklagten getroffen.

Dennoch bleiben Fragen offen. Sie sind nicht im Rahmen eines Strafprozesses zu klären, sondern betreffen den politischen Bereich. Wieso hat die europäische Zusammenarbeit in diesem Fall so schlecht geklappt? Allzu schnell wurde die Verantwortung für das Fiasko den Griechen zugeschoben, die Hussein K. nach seinem Untertauchen nicht international zur Fahndung ausgeschrieben haben. In die europaweit zugängliche Eurodac-Datei hatten die Griechen seine Fingerabdrücke aber eingestellt. Warum die deutschen Behörden darauf nicht zurückgriffen, ist bis heute ungeklärt. Es wäre Zeit, das zu ändern.

eberhard.wein@stzn.de