Wie Tabitha E. letztlich ums Leben gekommen ist, das blieb bis zum Ende des Prozesses unklar. „Den engeren Tatablauf kennen wir im Grunde nicht“, sagte der Richter Joachim Holzhausen am Mittwoch bei der Urteilsverkündung am Landgericht Stuttgart. Völlig klar ist aus Sicht der Kammer hingegen, dass Naim A. die 17-Jährige im vergangenen Juli in Ludwigsburg erwürgt hat. „Ohne jeden Zweifel“, sagte Holzhausen. Die 1. Große Strafkammer verurteilte ihn deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Erleichterung im Gerichtssaal 6, der fast komplett gefüllt war, war spürbar. Während der Urteilsbegründung flossen aber auch Tränen.
Das Verschwinden von Tabitha E. hatte im vergangenen Sommer die Stadt Asperg, wo die Schülerin wohnte, den Landkreis Ludwigsburg und die ganze Region in Atem gehalten. Am 12. Juli war das Mädchen verschwunden, tagelang wurde gebangt. Am 17. Juli fanden Polizisten ihre Leiche dann am Ufer der Enz bei Unterriexingen. Schnell fiel der Verdacht auf den Flüchtling aus Syrien, der noch am selben Tag festgenommen wurde.
Richter attestiert ein gestörtes Verhältnis zu Frauen
Holzhausen rekapitulierte in seiner mehr als eine Stunde dauernden Begründung noch einmal den kompletten Prozess. An den sechs vorangegangenen Verhandlungstagen hatten sich Richter und Schöffen vor allem durch Zeugenaussagen ein Bild von dem 36-Jährigen machen müssen, der über die komplette Zeit schwieg. Das hatte er auch schon in der Untersuchungshaft getan. Hilfreich dürfte das am Ende nicht gewesen sein.
Im Prozess wurde augenscheinlich, dass Naim A. offenbar kein normales Verhältnis zu Frauen pflegte. Vier Zeuginnen – eine davon minderjährig – haben vor Gericht ausgesagt, dass sie von ihm sexuell belästigt worden seien. Die Polizei ging den Vorwürfen aber nicht nach, was Holzhausen indirekt kritisierte. Für Naim A. seien Frauen nur „Schlampen oder Huren“ gewesen, so Holzhausen. Das sei auch aus den Aussagen der jungen Frauen hervorgegangen, die „allesamt glaubhaft“ gewesen seien. Beruflich sei die Integration von Naim A. in Deutschland zwar gelungen, „was ihm nicht gelungen ist, ist, altersentsprechende Frauen kennenzulernen“, sagte der Richter.
Andere Männer wiederum, mit denen er zusammengewohnt hatte, beschrieben den Täter als „normal“, sie ließen sich von ihm beispielsweise auch die Haare schneiden. Dass sich der Mann aus Syrien seit seiner Ankunft in Deutschland vor allem mit Minderjährigen umgab, die er durch die Gegend kutschierte, denen er Geschenke machte, fanden selbst seine Mitbewohner komisch. Eines der Mädchen war Tabitha E.
Ein anderer Mann an Tabithas Seite – das konnte der Täter nicht akzeptieren
Ihr widmete sich Naim A. erst, als sich ein anderes Mädchen von ihm abgewandt hatte. „So hart das klingt, Tabitha war ein Ersatzopfer“, sagte Holzhausen. Als sich das Mädchen im vergangenen Sommer einem Jugendlichen in ihrem Alter zuwandte und den Kontakt zu Naim A. abbrechen wollte, packte den 36-Jährigen die Eifersucht. Wenn er sie nicht haben konnte, dürfe das auch niemand anderes, dachte er. Holzhausen sprach von „Machtstreben“ und einem „übersteigerten Besitzdenken“. Am 12. Juli trafen sich Tabitha und ihr Mörder ein letztes Mal an einer Unterführung in Ludwigsburg, dort erwürgte er sie, schaffte sie mit seinem 3er-BMW nach Unterriexingen, wo er den Leichnam eine Böschung an der Enz hinuntergleiten ließ.
Handys als wichtige Indizien
Das zu rekonstruieren war nicht leicht für das Gericht, das sich jedes Detail hart erarbeiten musste. Zahlreiche Spuren und Indizien, manche weniger aussagekräftig, andere mehr, nahm es in Augenschein. Die wohl wichtigsten Beweismittel: die Handys von Naim A. und Tabitha E. Die GPS-Daten zeigten, dass er sich am Tattag sowohl in Ludwigsburg als auch am Fundort der Leiche aufhielt. Diesen hatten die Ermittler auch mithilfe einer Schrittzähler-App auf dem Mobiltelefon von Naim A. gefunden.
Für seine Verteidigerin Sibylle Walch-Hermann waren die Indizien nicht ausreichend, um ihren Mandanten ins Gefängnis zu schicken. Sie hatte einen Freispruch gefordert; die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft. Die Anwältin der Nebenklage – vor Gericht war nur der Bruder der Verstorbenen aufgetreten – plädierte dafür, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen solle.
Täter handelte aus niederen Beweggründen
Das tat das Gericht am Ende nicht, auch das Mordmerkmal der Heimtücke sah es nicht erfüllt. Es sei letztlich nicht klar, ob sich Tabitha Hilfe hätte holen können und ob sie im juristischen Sinne arglos war. „Weil wir das nicht wissen, können wir auch keine Heimtücke annehmen“, argumentierte Holzhausen. Hingegen sei Naim A. voll schuldfähig, er habe aus niederen Beweggründen gehandelt. „Grund für Eifersucht gab es nicht“, sagte Holzhausen. „Es gab ja auch keine Beziehung.“ Dass der 36-Jährige das Mädchen nicht im Affekt erwürgt habe, zeige sein „völlig geordnetes Nachtatverhalten“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich.
Warum die Öffentlichkeit bei den Plädoyers nicht dabei sein durfte
Nicht öffentlich
Das Urteil im Prozess um den Tod der 17-jährigen Tabitha aus Asperg wurde verkündet, die Öffentlichkeit hat aber nicht zu hören bekommen, wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Fall beurteilen. Die Öffentlichkeit wurde bei den Plädoyers ausgeschlossen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, weil während des Verfahrens bereits eine minderjährige Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde.
Begründung
Die Zeugin wurde während des Prozesses ohne Zuhörer vernommen, um ihre Privatsphäre zu schützen. Bei Minderjährigen ist dieser Schutz besonders geboten. Da das Gericht nicht ausschließen kann, dass Staatsanwalt oder Verteidigung in ihrem Plädoyer sehr konkret auf diese Aussage Bezug nehmen, sieht das Gerichtsverfassungsgesetz solch ein Vorgehen vor.