Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen zwei Tübinger ein, die Container eines Supermarkts nach verwertbaren Lebensmitteln durchsucht hatten. Der Beschluss löst bei den Betroffenen nicht nur Freude aus.

Tübingen - Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die zwei Tübinger Containerer Till und Saray eingestellt. Es bestehe „kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung“ und es sei von einer „geringen Schuld“ auszugehen, heißt es in der Begründung. Mit zwiespältigen Gefühlen haben die wegen Hausfriedensbruchs und versuchten Diebstahls angeklagten Studenten und ihr Anwalt Rezzo Schlauch die Einstellung des Verfahrens aufgenommen.