Transparenz
Am 1. September 2012 ist ein neues Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten: wenn ein Betrieb besonders schwerwiegend oder wiederholt gegen Hygieneregeln verstößt und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro fällig ist, wird er im Internet auf der Seite der Stadt Stuttgart veröffentlicht. Die ersten relevanten Fälle werden derzeit noch rechtlich geprüft. In wenigen Wochen sollen erste Einträge auf der Homepage zu sehen sein.

 

Kontakt
Wer einen Verdachtsfall bei einem Lebensmittel oder Bedarfsgegenstand hat, kann diesen direkt beim Amt für öffentliche Ordnung in der Hauptstätter Straße 58 in Stuttgart abgeben. Das verdächtige Produkt sollte zusammen mit dem Kassenzettel abgegeben werden. Lebensmittel müssen bis zur Abgabe gekühlt werden, zum Beispiel im Tiefkühlfach. Die Produkte werden dann an das zuständige Labor zur Untersuchung weitergeleitet.