Leerstand bekämpfen Mehr Mut zeigen

Hier wohnt schon lange niemand mehr. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Wer schon nicht genügend Wohnungen bauen kann oder will, sollte wenigstens verbotenen Leerstand bekämpfen, meint StZ-Autor Jörg Nauke.

Wer eine Ferienwohnung über Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert, riskiert Ärger mit dem Finanzamt, weil Steuerfahnder Daten von Vermietern auswerten, deren Herausgabe sie gerichtlich in Irland, dem Firmensitz des Plattformbetreibers, erzwungen haben. Vergleichsweise mühsam ist die Arbeit der vierköpfigen Fahndungsgruppe im Baurechtsamt, die der Zweckentfremdung von Wohnraum auf der Spur ist. Denn nichts anderes als eine ungesetzliche Handlung ist es, Wohnungen, die zur dauerhaften Nutzung geeignet sind, länger als zehn Wochen jährlich an Feriengäste zu vermieten.

 

Geringer Stellenwert

Die dünne Besetzung der Kontrollgruppe zeigt den geringen Stellenwert der Aufgabe an der Rathausspitze und im Gemeinderat, etwa im Vergleich zur Verkehrsüberwachung. Dabei sprechen die Fakten dafür, die Kräfte zu stärken. Jede Wohnung, die an Stuttgarter Bürger statt an Touristen vermietet wird, hilft den Mangel zu lindern. Den selbst verursachten, denn die Stadt hinkt beim Wohnungsbau seit vielen Jahren ihren Zielen weit hinterher.

Nun gibt es tatsächlich ein Lebenszeichen der Kontrollbehörde. Sie hat angekündigt, gegen einen großen Plattformbetreiber vor Gericht die Herausgabe von Vermieterdaten einzuklagen. Es gilt als sicher, dass auch in Stuttgart im großen Stil gegen Vorschriften verstoßen wird. Weil der Datenschutz aber eine Rasterfahndung verbietet, die sicher eine große Trefferquote hätte, sind nur einzelne Schritte möglich. Aber immerhin.

Fehlende Akzeptanz

Völlig unverständlich ist dagegen die Zögerlichkeit der Stadt bei der Bekämpfung des größeren Übels, dem „gewollten Leerstand“ von geschätzt 6000 Wohnungen und Häusern – dem Neubauvolumen von fünf Jahren wohlgemerkt oder dem des hinterm Hauptbahnhof geplanten Rosensteinviertels. Natürlich geht die Behörde Verdachtsfällen nach, aber es fehlt der Verfolgung an Akzeptanz, solange siebenmonatiger Leerstand bestraft werden kann, siebenjähriger dagegen nicht, mit dem – auch noch falschen – Argument, es dürften nur Fälle sanktioniert werden, die nach der Beschlussfassung im Gemeinderat 2016 entstanden sind. Das Land hat bisher ohne Erfolg auf den Denkfehler hingewiesen – entscheidend sei das Jahr der Gesetzesverabschiedung, also 2013.

Hinweis von der Ministerin

Aber Gesetze müssen für alle gelten, weshalb künftig jeder bestraft werden können muss, der eine Wohnung länger als sechs Monate leer stehen lässt. Dafür müsste die Satzung nur geringfügig geändert werden. Der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann hat ein gutes Beispiel genannt: Wer gegen das künftige Messerverbot in der City verstößt, wird sich einmal nicht damit herausreden können, dort schon immer mit Waffe unterwegs gewesen zu sein. „Jede Wohnung zählt“, hat Klara Geywitz zu OB Nopper beim Rundgang im Neckarpark gesagt. Vielleicht nimmt er sich den Rat der Bundeswohnungsbauministerin zu Herzen.

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