Ein neues Landesgesetz könnte dazu beitragen, dass das Wohnungsproblem in Stuttgart entschärft wird. Eigentümer, die grundlos nicht vermieten, könnten nach dieser gesetzlichen Neuerung dafür bestraft werden.

Stuttgart - Ein neues Landesgesetz könnte dazu beitragen, dass das Wohnungsproblem in Stuttgart entschärft wird. „Gemeinden mit Wohnraummangel können Maßnahmen nach diesem Gesetz treffen“, heißt es im ersten Paragraf des sogenannten Zweckentfremdungsverbots. Wenn eine Kommune auf eigener Markung offiziell einen Wohnungsmangel ausruft, greift das neue Gesetz, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Dann ist nicht allein die Umwandlung von Wohnraum in Büroflächen oder Ferienwohnungen, sondern auch längerer, unbegründeter Leerstand mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro zu ahnden. OB Fritz Kuhn (Grüne) und der Erste Bürgermeister Michael Föll (CDU) sprechen zwar abwechselnd von Wohnungsmangel und sogar von Wohnungsnot, doch eine Satzung, die dem Gesetz in Stuttgart zur Geltung verhelfen würde, haben sie bislang nicht vorgelegt. Dabei sollen laut aktuellem Zensus 11 400 Wohnungen leer stehen. Im Wahlkampf und im Internet wird darüber bereits heftig diskutiert.

 

Für einen Wahlkampftermin am Freitag hat die SPD – der Stuttgarter Spitzenkandidat Martin Körner, die wohnungspolitische Sprecherin Monika Wüst und Daniel Campolieti, der stellvertretende Vorsitzende der städtischen SPD und des Mietervereins – nach Stuttgart-Ost geladen. „Nach Angaben des Portals Leerstandsmelder.de steht das Haus Landhausstraße 114 bereits seit mehr als drei Jahren leer“, sagt Körner. „Es gibt viele Vorschläge zum Neubau von Wohnungen, doch nur wenige zur Nutzung der vorhandenen Einheiten, die leer stehen.“ 5000 Wohnungen, schätzt Körner, könnten schnell für neue Mieter aktiviert werden. „Die Stadt soll endlich ein ernst zu nehmendes Programm gegen den Leerstand in Angriff nehmen“, sagt er. In einem aktuellen Antrag fordert die SPD zudem: „Die Verwaltung legt im ersten Halbjahr 2014 einen Satzungsentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum zur Abstimmung vor.“ Der Sprecher der Stadt, Sven Matis, erklärt auf StZ-Anfrage: „Darüber wird in der erstens Sitzung des Unterausschusses für Wohnungsbau gesprochen.“ Der Termin soll noch im Sommer stattfinden.

Der Stuttgarter Mieterverein unterstützt das Portal ausdrücklich

Wie kontrovers das Thema Leerstand diskutiert wird, zeigt das Online-Portal Leerstandsmelder.de. „Wir wollen sichtbar machen, wo potenzieller Wohnraum brach liegt“, sagt Thomas Adler. Er ist zum einen Fraktionsvorsitzender von SÖS/Linke im Gemeinderat, zum anderen einer der Verantwortlichen für den Stuttgarter Ableger des Internetportals. Auf der Seite werden die Nutzer aufgefordert, mutmaßlich leer stehende Flächen in der Stadt – im besten Fall samt Foto und Adresse – zu melden. „Wir liefern mehr als dünne Statistiken und erhöhen so den Druck, dieses Potenzial für Wohnungssuchende zu nutzen“, erklärt Adler. Der Stuttgarter Mieterverein unterstützt das Portal ausdrücklich.

„Das ist ein moderner Pranger“, urteilt dagegen der Geschäftsführer des Eigentümervereins Haus und Grund, Ulrich Wecker. „Zudem ist diese Seite völlig sinnentleert, da sie allein auf Mutmaßungen basiert. Damit werden Immobilienbesitzer verächtlich gemacht.“ Wecker hält das Portal für juristisch bedenklich. „Das ist ein Problem des Datenschutzes“, sagt er und fügt an: „Wir werden das nun rechtlich prüfen. Ich halte das für Denunziantentum.“

Nach Einschätzung von Experten scheint die Seite wenig problematisch zu sein: „Dass das Portal wegen einer etwaigen Pranger-Wirkung generell nicht legal sei, kann ich auf den ersten Blick nicht erkennen“, erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil. Im Wesentlichen gehe es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf der einen Seite und um das Recht auf freie Meinungsäußerung auf der anderen Seite, so Klingbeil. „Spätestens seit der sogenannten ,Spickmich-Entscheidung’ sind Bewertungsportale zulässig, sofern sie keine Schmähkritik enthalten“, sagt er.