Grundsätzlich sind Wetten auf fallende Kurse erlaubt. Es gibt allerdings Einschränkungen.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Jahrzehntelang war die Spezies der Leerverkäufer nur Fachleuten bekannt. Doch mit der Finanzkrise gelangte sie zu zweifelhaftem Ruhm: Als die Aktien von Banken weltweit ins Trudeln gerieten, versuchten die Aufsichtsbehörden beiderseits des Atlantiks die Institute mit befristeten Leerverkaufs-Verboten zu schützen. Bis heute untersagt ist in den EU wie in den USA eine Unterart, nämlich „ungedeckte“ Leerverkäufe.

 

Im Prinzip funktionieren alle Leerverkäufe gleich: Ein Marktteilnehmer bietet den Verkauf einer Aktie zum aktuellen Preis an, ohne das Papier zu besitzen. Beschaffen muss er es erst zum Zeitpunkt der Lieferung. Wenn bis dahin der Kurs der Aktie fällt, streicht er die Differenz zu dem vorab vereinbarten Preis ein. Leerverkäufer wetten also auf sinkende Kurse.

Bei einem gedeckten Leerverkauf ergreift der Anbieter gewisse Sicherheitsvorkehrungen, um das Papier pünktlich liefern zu können – etwa indem er sich die Aktie gegen Gebühr von einem Dritten leiht. Das geliehene Papier erhält dann der Kunde, und der Leerverkäufer erwirbt für den ursprünglichen Besitzer eine Ersatz-Aktie.

Geschäfte über Vermittlungsstellen

Bei ungedeckten Leerverkäufen findet keine Wertpapierleihe statt, häufig kann der Anbieter das Papier gar nicht rechtzeitig liefern. In diesem Fall muss er dem Käufer während der Wartezeit allerdings Zinsen zahlen. Wird das Geschäft über ein sogenanntes Clearinghaus abgewickelt – das sind Vermittlungsstellen, die bei vielen Wertpapiertransaktionen zwischen den Handelspartnern stehen – so können diese einspringen: Liefert der Leerverkäufer nicht rechtzeitig, so erwirbt häufig das Clearinghaus die dem Käufer zugesagte Aktie und stellt den dafür gezahlten Preis dem Leerverkäufer in Rechnung.

Weil bei ungedeckten Leerverkäufen die Gebühren für die Wertpapierleihe entfallen und sie theoretisch für eine unbegrenzte Menge an Aktien vereinbart werden können, gilt diese Variante als besonders aggressiv. In den USA wurde sie nach der Finanzkrise untersagt. In der EU wurde das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in der Eurokrise verhängt. Anders als in den Vereinigten Staaten erfasst es auch den Handel mit Staatsanleihen.

Leerverkäufer fungieren manchmal als Frühwarnsystem

Der Hintergrund: Nachdem der frisch gewählte griechische Ministerpräsident Giorgos Papandreou im Herbst 2009 das wahre Ausmaß der Verschuldung seines Landes offenbart hatte, setzte an den Börsen ein regelrechter Ausverkauf griechischer Staatsanleihen ein. Als Athen erste Einsparungen und Reformen beschloss, wurde es zunächst schlimmer statt besser. Deshalb wurde der Verdacht laut, dass Hedgefonds auf die Verkaufswelle aufgesprungen waren und sie verschärften.

Unter Wirtschaftswissenschaftlern sind die Verbote gleichwohl umstritten. Zwar seien Eingriffe in besonderen Fällen wie aktuell bei Wirecard durchaus vernünftig, meint Andreas Pfingsten, Finanzprofessor an der Universität Münster. Grundsätzlich erfüllten Leerverkäufe aber durchaus eine wichtige Funktion: „Sie signalisieren, dass Marktteilnehmer einen Titel zum aktuellen Preis für überbewertet halten.“ Bei normalen Verkäufen werde diese Information erst sichtbar, wenn sich auch tatsächlich ein Abnehmer finde und der Kurs sinke. Tatsächlich fungieren Leerverkäufer manchmal als Frühwarnsystem: So äußerte ein Hedgefonds-Manager in den USA schon Ende 2000 den Verdacht auf Insidergeschäfte beim Energiekonzern Enron, ein Jahr später räumte das Unternehmen Bilanzfälschung ein.