In etwa 300 Trinkwasseranlagen von Wohngebäuden und öffentlichen Einrichtungen in Stuttgart sind lebensgefährliche Legionellen festgestellt worden. Allerdings kommen viele Hauseigentümer ihrer Prüfpflicht nicht nach.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Es ist nicht lange her, da schreckte das Thema Legionellen die Öffentlichkeit auf: Im vergangenen Herbst starben drei von 165 Menschen, die sich im sauerländischen Warstein mit den stabförmigen Bakterien infiziert hatten; vor wenigen Jahren verloren fünf von 64 Menschen in Ulm ihr Leben, die sich durch Legionellen eine schwere Lungenentzündung zugezogen hatten; und Anfang Januar durften 500 Bewohner eines Hochhauses in Neu-Ulm endlich wieder duschen, nachdem ihnen dies mehr als ein Jahr lang untersagt hatte, weil die Trinkwasseranlage des Gebäudes von den Erregern befallen war.

 

Deshalb hat der Gesetzgeber seit dem vergangenen Jahr festgelegt, dass Trinkwasseranlagen mit einem Volumen von mehr als 400 Litern jedes Jahr auf die tückischen Keime untersucht werden müssen. Bis Ende Dezember mussten auch in Stuttgart alle Betreiber dieser Anlagen, die das Gesundheitsamt auf etwa 16 500 schätzt, diese Prüfung erstmals vornehmen. Wie sich zeigt, sind viele der Verantwortlichen dieser Vorschrift zu spät oder gar nicht nachgekommen.

Viele Vermieter kommen ihrer Prüfpflicht nicht nach

Erst jetzt gehen die Prüfergebnisse im Gesundheitsamt in größerer Zahl ein. „Die Leute sind erst in der zweiten Jahreshälfte aufgewacht“, sagt Erich Zeller, der Sachgebietsleiter Umwelthygiene und Gesundheitsschutz. Und sie mussten dann feststellen, dass in der Stadt die Kapazität an Handwerkern, die an den Anlagen entsprechende Einrichtungen zur Wasserentnahme anbringen müssen, nicht ausreichte, ebenso wenig die Zahl der Labore, welche die Wasserproben untersuchen können.

Gemeldet müssen die Ergebnisse im Übrigen nur, wenn eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt wird. Das sind nicht wenige. Allein im Januar habe man „von rund 130 Wohnobjekten mit bis zu 30 Befunden je Objekt Überschreitungen des Maßnahmenwertes gemeldet bekommen“, erklärt Erich Zeller. Dazu kommen rund 50 Mehrfamilienhäuser, für die die Eigentümer wegen des Legionellenbefalls „Nachuntersuchungen und Gefährdungsanalysen“ vornehmen mussten. In etwa zehn Fällen wurde ein allerdings nur kurzes Duschverbot verhängt, wegen einer „extrem hohen Legionellenkontamination“, so Zeller. Übertragen werden die Krankheitserreger, die man mit Wasserdampf einatmet, vor allem beim Duschen. Zu diesen Überschreitungsfällen kommen 115 weitere, etwa in öffentlichen Einrichtungen, Heimen oder Hotels, bei denen aber kein Duschverbot ausgesprochen werden musste. Und: „2013 wurden für Stuttgart vier Erkrankungen durch Legionellen gemeldet“, sagt Erich Zeller, „aber kein Todesfall“.

Mieter beschweren sich über Hauseigentümer

Ursache des Legionellenbefalls – so diese nicht wie in Warstein aus einer Kläranlage oder in Ulm aus einem Kühlturm von außen stammen – ist in der Regel, dass Teile des Trinkwassersystems zu wenig durchströmt sind, weil Wohnungen oder Zimmer länger leerstehen oder weil die Wassertemperatur zu niedrig ist. Die Durchleitungstemperatur sollte bei 55 bis 60 Grad liegen. „Das machen viele nicht, weil das Energie und damit Geld kostet“, sagt Sachgebietsleiter Zeller.

Dass viele Gebäudeeigentümer ihrer Prüfpflicht bis jetzt nicht nachgekommen sind, dafür gibt es verschiedene Hinweise. Zum einen melden sich beim Gesundheitsamt jeden Tag etwa zehn Personen, die Auskünfte zum Thema Legionellenuntersuchung verlangen. Ein weiteres Indiz: „Bei uns melden sich zunehmend Mieter, die sich beschweren, dass ihr Vermieter in der Sache nichts mache“, sagt Erich Zeller.

In aller Regel helfen einfache Gegenmaßnahmen

Wie viele Hauseigentümer in der Stadt zur Untersuchung ihrer Trinkwasseranlagen tatsächlich verpflichtet sind, vermag man beim Gesundheitsamt nicht zu sagen. Das wäre anders, hätte die erste Novelle der Trinkwasserverordnung, die im Dezember 2012 in Kraft getreten war, Bestand gehabt. Diese sah eine Anzeigepflicht aller Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vor. Diese Regelung wurde im August 2013 wieder kassiert, nun müssen nur noch Grenzwertüberschreitungen gemeldet werden.

Auffallend sei jedenfalls, dass bisher sehr wenige Hotels und andere Übernachtungsbetriebe unter den vorliegenden Prüfberichten seien, sagt Erich Zeller. Wobei er nicht ausschließen will, dass viele von diesen ihre Anlagen haben untersuchen lassen und diese in Ordnung seien. „Es kann ja sein, dass die ein gutes Spülmanagement haben und zum Beispiel die äußersten Zimmer am häufigsten vermieten, dass die Trinkwasseranlage insgesamt gut durchströmt ist“, erklärt der Experte. Aber herausfinden lässt sich so etwas nicht.

Gesundheitsamt hat für die Aufgabe zu wenig Personal

Um solche Stichproben vornehmen zu können, bräuchte das Amt mehr Personal. Man sei aber jetzt schon „völlig überlastet“, so Zeller. Nur zwei Gesundheitsingenieure sind mit der Aufgabe betraut, dazu eine Verwaltungskraft. Erst vor wenigen Tagen hatte der Leiter des Gesundheitsamtes, Hans-Otto Tropp, im Sozialausschuss der Stadt die „Diskrepanz zwischen Auftrag und Ressourcen“ in der Sache beklagt.