Herr Schuster, in wenigen Tagen jährt sich zum dritten Mal der islamistische Anschlag auf den Breitscheidplatz. Wo waren Sie an jenem Abend, und was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie davon erfuhren?
Ich war bei der Weihnachtssitzung meines Kreisvorstandes. Und ich erinnere mich noch genau, wie die Pushmeldung auf meinem Handy erschien – mitten in meiner Rede. Ich habe, was ich sonst nie tun würde, unterbrochen und die Meldung vorgelesen. Ich dachte sofort an einen islamistischen Terroranschlag. In der Zeit zuvor hatten wir Innenpolitiker uns intensiv mit den Attentaten von Brüssel und von Paris beschäftigt. Da man die Gefahrenlage kannte, stand die Frage im Raum, wann so etwas auch in Deutschland passiert. Deutschland war und ist für jeden Islamisten, der weltweit Aufmerksamkeit erreichen will, natürlich ein Anschlagsziel.
Ein Jahr danach waren die Angehörigen entsetzt und enttäuscht von der Bundesregierung, die sich ihnen nicht richtig zuwandte. Wie haben Sie sich die Lähmung der Regierung erklärt?
Das habe ich nicht als Lähmung verstanden. Ich habe mir aber auch die Frage gestellt, warum trauert Deutschland nicht stärker? Warum ist die Distanz zwischen Hinterbliebenen und staatlichen Vertretern so groß? Das war ein enormer Unterschied zu meinen Erfahrungen mit den Hinterbliebenen der rechtsterroristischen Morde des NSU. Die kamen offensiv auf die politisch Verantwortlichen zu. Man spürte damals viel deutlicher die Erwartung, mit uns in Kontakt treten zu wollen. Beim Breitscheidplatz war das anders. Da war eine große Stille. Meine Deutung war, dass viele der Angehörige in ihrer Trauer zunächst in Ruhe gelassen werden wollten. Das hat sich dann nach und nach geändert. Die Spekulationen, dass die Kanzlerin das nicht ernst genommen hätte, waren völlig abwegig. Seit die Hinterbliebenen klar signalisiert haben, dass sie sich diese staatliche Nähe wünschten, gibt es regelmäßig Treffen im Kanzleramt, im Präsidialamt oder im Innenministerium. Auch der Bundestag plant das, wenn der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses übergeben werden wird.
Welche Botschaft nehmen Sie als Politiker von den Angehörigen mit?
Ganz wichtig war, das Thema Opferentschädigung neu zu regeln. Die geltenden Regelungen waren so kompliziert und auf unterschiedliche Ressorts verteilt, dass Opfer sich unerträglichen Fragen stellen müssen. Es hing dann am Ende an den Umständen, wie der Anschlag passiert ist, wer für die Entschädigung zuständig ist und was dabei herauskommt. Und natürlich geht es den Angehörigen um lückenlose Aufklärung. Allerdings kann ein Untersuchungsausschuss auch nicht alle Erwartungen erfüllen. Die Parlamentarier sollen und können nicht die besseren Ermittler sein. Unsere Aufgabe ist es, Schwachstellen im System aufzudecken, damit so ein Anschlag künftig möglichst verhindert wird.
Vor eineinhalb Jahren hat der Ausschuss mit seiner Arbeit begonnen. Was sind für Sie die wichtigsten Erkenntnisse bis jetzt?
Erstens, dass der Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht mehr passieren würde. Es ist heute nicht mehr möglich, dass jemand so wie Amri mit 14 Identitäten unterwegs wäre. Eine Schwachstelle war auch das System, mit dem Gefährdungen bewertet wurden. Es war darauf ausgerichtet, die Gefährlichkeit einer Lage zu beurteilen, weniger die einer Person. Inzwischen haben wir ein System, das vor allem den Gefährder in den Blick nimmt.
Unterschiedlichste Ermittler und Mitarbeiter der Geheimdienste waren an Anis Amri dran. Niemand führte die Fäden zusammen. Könnte das heute wieder passieren?
Das steht und fällt damit, ob solche Fälle künftig länderübergreifend polizeilich geführt werden. Die Bundesanwaltschaft hat jetzt mit allen Generalstaatsanwaltschaften verbindlich festgelegt, dass ein Fall wie Amri nicht mehr getrennt, sondern in einem Sammelverfahren aus einer Hand geleitet würde. Diese Möglichkeit müssen wir gesetzgeberisch auch noch für den Generalbundesanwalt selbst schaffen. Es geht darum, einen Täter auch nach dem so genannten Al-Capone-Prinzip dingfest machen zu können. Zieht eine Staatsanwaltschaft alle Strafverfahren eines terroristischen Gefährders an sich, dann wäre es im Fall Amri möglich gewesen, ihn auch ohne den Nachweis von konkreten Anschlagsvorbereitungen aus dem Verkehr zu ziehen, alleine schon wegen der Verfahren wie Drogenhandel, Körperverletzung oder Sozialbetrug.
Der Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sagte nach dem Anschlag: Amri sei in erster Linie ein Polizeifall gewesen. Inzwischen ist klar, dass V-Personen des Verfassungsschutzes in der Nähe Amris waren. Hat Maaßen gelogen?
Nein, er hat nicht gelogen, er hat eine Realität ausgesprochen, die ich als Problem für die Sicherheitsbehörden ansehe. In dem Satz zeigen sich alle Schwierigkeiten im Umgang mit dem Trennungsgebot. Dieses Gebot ist nirgendwo gesetzlich verankert, entspringt aber dem richtigen Gedanken, dass es nach Gestapo oder Stasi nie wieder eine Polizei mit nachrichtendienstlichen Befugnissen oder umgekehrt geben sollte. Daraus ist über die Jahre ein Prinzip entstanden, das nie richtig definiert wurde. In der Praxis führt es dazu, dass stark abgrenzend kooperiert und kommuniziert wird. Für die einen ist es ein reiner Polizeifall, so wenn wie bei Amri die Staatsanwaltschaft leitet, für die anderen ein reiner Nachrichtendienstfall, wenn kein Ermittlungsverfahren läuft. Hier müssen wir dringend einige Handbremsen in der Zusammenarbeit lösen. Wir sollten das Trennungsgebot im Bundestag endlich formulieren und auf die Höhe der Zeit bringen.