Beleidigende WhatsApp-Äußerungen: Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat den Antrag eines 14 Jahre alten Schülers aus dem Landkreis Ludwigsburg gegen dessen fünfzehntägigen Ausschluss vom Unterricht abgelehnt.

Stuttgart - Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat den Antrag eines 14 Jahre alten Schülers aus dem Landkreis Ludwigsburg gegen dessen fünfzehntägigen Ausschluss vom Unterricht abgelehnt. Diesen hatte die Schulleiterin wegen mehrerer gegen sie gerichtete und beleidigende WhatsApp-Äußerungen ausgesprochen.

 

Laut einer Pressemitteilung des Gerichts hat der 14-Jährige Mitte November bei einem Klassenchat nicht nur kundgetan, dass man die Lehrerin schlagen müsse, sondern unter anderem auch erklärt, dass er sie umbringen wolle. Gegen den danach von der Rektorin ausgesprochenen Unterrichtsausschluss legte der Schüler daraufhin Widerspruch beim Regierungspräsidium ein. Außerdem beantragte er beim Verwaltungsgericht, den sofortigen Vollzug der Sperre auszusetzen.

Dieses Ansinnen lehnten die Richter ab. Nach ihrer Ansicht waren die WhatsApp-Äußerungen ein schweres und wiederholtes Fehlverhalten, das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt und den Schulfrieden schwer gestört habe. Dass der Antragsteller diese Äußerungen nicht selbst getätigt haben will, erschien dem Gericht wegen der vorliegenden Screenshots nicht glaubhaft. Zudem passten sie in jeder Hinsicht zu einem früheren und vergleichbar schweren Fehlverhalten im April 2015. Damals habe der 14-Jährige während der Mittagspause eine Aufsichtsperson als „Hurenfotze“ beschimpft.

Das Verhalten des Schülers wiegt nach Ansicht der Richter besonders schwer, weil den WhatsApp-Äußerungen zahlreiche Provokationen vorausgegangen seien. Ein solches permanentes Fehlverhalten müsse keine Schule hinnehmen. Zum Schutze des Hausfriedens dürfe so konsequent durchgegriffen werden, wie dies von der Schule getan worden sei.