Eigentlich wollte die Bundesregierung den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen stoppen. Daraus dürfte nichts werden, beklagt StZ-Redakteur Michael Heller.

Stuttgart - Dass moderne Unternehmen schnell und flexibel auf veränderte Anforderungen reagieren können müssen, versteht sich von selbst. Dass dafür aber in Deutschland eine Million Leiharbeiter und ähnlich viele Solo-Selbstständige mit Werkvertrag gebraucht werden, darf bezweifelt werden. Attraktiv aus Sicht von Arbeitgebern sind diese Beschäftigungsformen deshalb nicht nur als Puffer zur Ergänzung der Stammbelegschaft, sondern vor allem aus Kostengründen. Leiharbeiter und Werkvertragsbeschäftigte arbeiten zu Konditionen, die von den festen Mitarbeitern der Entleihbetriebe vielfach als Zumutung angesehen würden. Deshalb war es richtig, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, diese untypischen Beschäftigungsformen auf ihren Kern – den flexiblen Einsatz – zu konzentrieren.

 

Hintertüren für prinzipiell dauerhafte Leiharbeitsverhältnisse

Das Ergebnis ist freilich ernüchternd. So haben von der 18-Monats-Frist für die Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis nur wenige Leiharbeiter etwas. Die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse endet nach maximal drei Monaten; nur ein Fünftel dauert länger als 18 Monate. Zudem gibt es (relativ weit offen stehende) Hintertüren für prinzipiell dauerhafte Leiharbeitsverhältnisse. Dies wäre zu vermeiden gewesen, wenn der Gesetzgeber am konkreten Arbeitsplatz angesetzt hätte und nicht am einzelnen Arbeitnehmer. Die kurzen Verweilzeiten sind auch der Grund dafür, dass nur wenige Leiharbeiter durch die Reform zu mehr Geld kommen werden.

Ärgerlich ist neben den Privilegien für nicht tarifgebundene Betriebe, dass es entgegen den ersten Plänen keinen Kriterienkatalog zur Unterscheidung von zulässigen und unzulässigen Werkverträgen gegeben hat. Denn gerade an solchen objektiven Merkmalen fehlt es in der Praxis. Es waren die als Werkvertrag getarnten Formen von Leiharbeit – die sogenannten Scheinwerkverträge –, die sämtliche flexiblen Instrumente in Misskredit gebracht haben. Besser ist die Reform auf dem Weg hin zum Gesetz jedenfalls nicht geworden.