Pflegekräfte werden dringend gesucht. Dennoch müssen Zuwanderer, die im Ausland über Jahre hinweg bereits dieser Arbeit nachgegangen sind, zunächst einen dicken Bürokratie-Berg bewältigen, bevor sie hier arbeiten dürfen. Ein Beispiel aus Leinfelden-Echterdingen.

Leinfelden-Echterdingen - Nun könnte es doch noch ein Happy End für Samer Alfahel geben. Möglicherweise kann der Syrer seine Anerkennungsurkunde als Gesundheits- und Krankenpfleger tatsächlich demnächst in den Händen halten. Dann erfüllt sich sein Wunsch, in Deutschland nicht nur als Krankenpfleger zu arbeiten, sondern auch als solcher bezahlt zu werden. Laut einer Sprecherin des Stuttgarter Regierungspräsidiums (RP) versuche man, für „dieses Verfahren schnellstmöglich eine Lösung zu finden“. Zumindest dann, wenn der Mann oder auch seine Unterstützerin Monika Heilmann vom Flüchtlingshelferkreis Arbeit und Integration noch zwei – bisher fehlende – Originale nachreichen: ein ärztliches Attest und ein Sprachzertifikat.

 

Zuvor hatte die Behörde über Monate hinweg – trotz etlicher Mails – gar nicht reagiert und dann auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt, dass weiterhin nicht alle Unterlagen vorliegen würden. Alfahel und Heilmann betonten derweil, dass das RP längst alle notwendigen Papiere habe.

Medikamente nach Anweisung des Arztes herrichten, Verbände wechseln, den Patienten erklären, wie sie nach einer Operation am besten sitzen: Samer Alfahel erledigt diese Arbeiten sehr gerne. Der Syrer, der in Echterdigen lebt, will kranken Menschen helfen und arbeitet mittlerweile auch als Pflegekraft in der Urologie einer Stuttgarter Klinik. Der Weg dorthin war steinig. Über vier Jahre hinweg hat sich der 33-Jährige in Trippelschritten auf dieses Ziel zu bewegt. Er hat in Monika Heilmann eine hartnäckige Unterstützerin gefunden.

In Syrien hat er teils sogar operiert

Patienten, die in dieser Abteilung liegen, haben Probleme beim Wasser lassen. Sie müssen operiert werden, weil sie einen Tumor an der Prostata haben oder Nierensteine zertrümmert werden müssen. „Ich mache die gleiche Arbeit wie die anerkannten Pfleger“, sagt der Syrer. Er ist mittlerweile auch fest angestellt, bekommt aber nur einen Krankenhelfer-Lohn. Dass könnte sich, auch rückwirkend, ändern – wenn das Regierungspräsidium die notwendige Anerkennungsurkunde endlich ausstellt.

Die Geschichte beginnt in Syrien. Dort hat Samer Alfahel 2008 seine Ausbildung zum Krankenpfleger abgeschlossen. Sieben Jahre hat er dort in dem Beruf gearbeitet und im Sommer 2012 – zur Zeit der täglichen Bombardements auf sein Heimatland – in seinem Heimatdorf ein Not-Krankenhaus mit Freunden aufgebaut. „Das nächste richtige Krankenhaus war 50 Kilometer entfernt, wir haben versucht, den Leuten zu helfen“, sagt er.

Bis zu seiner Flucht nach Deutschland im Jahr 2015 hat er in der Not-Klinik gearbeitet und dort mangels Ärzten sogar kleinere Operationen durchgeführt. In Leinfelden-Echterdingen angekommen, stand für den Syrer schnell fest, dass er wieder als Pfleger in einem Krankenhaus arbeiten möchte. Das Jobcenter aber hatte andere Pläne. Es habe ihm immer wieder vorgeschlagen, wie Heilmann sagt, Altenpfleger zu werden. Die Finanzierung eines Deutschkurses, der für die Arbeit im Krankenhaus notwendig ist, habe ihm das Amt erst einmal nicht gewährt. „Zwei, drei Monate mussten wir rumstreiten, bis er endlich den B2-Kurs bewilligt bekommen hat“, sagt die Helferin. Vormittags hat Samer Alfahel in einem Altenheim ausgeholfen und nachmittags Deutsch gelernt.

Zwischendrin hat der Mann dann auch eine Arbeit als Pfleger in einem christlichen Krankenhaus angefangen. Diese Klinik wollte ihn weiter beschäftigen, erklärt Heilmann, konnte es aber nicht, weil er wie „95 Prozent der Teilnehmer“ zunächst durch die Prüfung des B2-Deutschkurses gefallen war und seine syrische Ausbildung in Deutschland weiterhin nicht anerkannt wurde.

Seine Ausbildung wird nicht anerkannt

Im November 2017 hatte der Syrer zum ersten Mal einen Antrag für die Anerkennung als Krankenpfleger beim RP gestellt. Die Behörde hat ihm daraufhin geschrieben, welche Unterlagen und Papiere nötig sind, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage. Ein Jahr später, hat man ihm mitgeteilt, dass die Gleichwertigkeit seiner syrischen Ausbildung – wegen Unterschieden zwischen der Ausbildung in der EU und der Drittstaatsausbildung – nicht gegeben sei. Das RP habe ihn auf die Möglichkeit eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung hingewiesen. „Ab diesem Zeitpunkt wäre es möglich gewesen, eine Anpassungsmaßnahme zu beginnen oder sich auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten“, so die Sprecherin.

Monika Heilmann schildert das etwas anders: „Weder das Jobcenter noch das Regierungspräsidium erklärten ihm, wie der Weg zum anerkannten Krankenpfleger funktioniert.“ Erst nach vielen E-Mails und zig Telefongesprächen sei es gelungen, konkrete Auskünfte dazu zu bekommen, sagt sie. Im September 2019 bekam Monika Heilmann dann bei einem Stuttgarter Krankenhaus eine kompetente Ansprechpartnerin ans Telefon. Nach einem persönlichen Gespräch konnte der Syrer von Oktober vergangenen Jahres an in dieser Klinik arbeiten und gleichzeitig einen Anerkennungslehrgang absolvieren, erzählt Heilmann.

Mittlerweile hat Samer Alfahel nicht nur den B2-Kurs bestanden, sondern auch die Prüfung des Anerkennungslehrgang mit Bestnoten abgeschlossen. Doch auf die Anerkennungsurkunde des RPs wartet er eben weiterhin.