In der seit Jahren dauernden Auseinandersetzung um ein Moschee-Projekt in Leinfelden-Echterdingen steht im September die nächste Entscheidung an.

Leinfelden-Echterdingen - Am liebsten würde Muhammet Güçlü gar nichts mehr zu dem Thema sagen. Das ist dem Vorsitzenden des muslimischen Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) am Telefon deutlich anzumerken. „Ich betrachte die Sache ganz nüchtern“, antwortet er dann aber doch auf die Frage, wie er die jüngste Entscheidung in dem inzwischen seit Jahren währenden Streit zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und seinem Verein aufgenommen hat. „Damit ist die Zuständigkeitsfrage des Gericht geklärt.“ Und: „Dann ist das eben so.“

 

Bekanntlich hatte der Anwalt des VKBI beantragt, den Streit an das Verwaltungsgericht zu verweisen. Der Verein hatte gehofft, dass dieses Gericht mehr in die Tiefe gehen würde. Die 17. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts sah sich aber weiter zuständig. Dagegen hatten die Muslime Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Seit Kurzem steht fest, dass der VKBI damit keinen Erfolg hatte. Die Angelegenheit wird weiter vor der Zivilkammer ausgetragen. „Das war sonnenklar, ich habe keine andere Entscheidung erwartet“, sagt Oberbürgermeister Roland Klenk. Er hoffe, dass der VKBI die durch die coronabedingte Pause am Gericht zum Nachdenken genutzt habe.

Vor Gericht geht es um das Erbbaurecht für das Grundstück in Oberaichen, auf dem das neue Gebetshaus fast fertig gestellt ist. Die Stadt wirft dem VKBI vor, die Frist, die für den Bau der Moschee einst vereinbart war, deutlich überschritten zu haben. Die Kommune hat den Heimfall ausgesprochen und versucht den Grund und Boden zurückzuholen.

Die Geschichte hinter dem Gerichtsstreit

Die Geschichte dahinter: Die Muslime wollen und dürfen an der Wilhelm-Haas-Straße ihre Religion fortan ausüben. Das war und ist unstrittig. Der erste Bauabschnitt wird gerade vollendet, offenbar muss der Innenausbau noch vorangetrieben werden. „Natürlich wird weiter gearbeitet“, sagt Güçlü dazu. Wenn auch die Corona-Krise die Bauarbeiten nicht einfacher mache. Ursprünglich wollte der VKBI an gleicher Stelle aber auch ein Schülerwohnheim errichten. Darauf soll er verzichten.

Die Stadt hat für die juristische Beratung in dieser Sache bereits mehr Geld ausgegeben, als dafür 2019 im Haushalt eingeplant war. Auch die Muslime soll die Auseinandersetzung, wie zu hören ist, bereits jede Menge Geld gekostet haben. Dazu aber will sich Güçlü nicht äußern. Vielmehr sagt er: „Der VKBI hat ein Recht darauf, sich zu verteidigen.“ Und: „Wir werden vorbereitet in weitere Verhandlungen gehen.“ Die nächste steht am 8. September am Stuttgarter Landgericht an. Dann wird sich zeigen, ob ein Punkt hinter die fast schon unendlichen Geschichte gesetzt werden kann.