Wer Pistolen und Gewehre zu Hause hat, muss ab sofort wieder mit einem Besuch der städtischen Kontrollbehörde rechnen. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Leinfelden-Echterdingen - Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen vor knapp elf Jahren, bei dem 16 Menschen starben, war Leinfelden-Echterdingen eine der ersten Kommunen, die komplett alle Waffenbesitzer im Stadtgebiet kontrolliert hatte. Es wurde geprüft, ob sie ihre Pistolen und Gewehre ordnungsgemäß aufbewahrt haben, ob auch andere Zugriff darauf haben. Letzteres haben die Kontrolleure laut Ordnungsamtschef Gerd Maier nur in einem Fall festgestellt. „Hier haben wir die Waffen entzogen“, sagt er. In den vergangenen Jahren hat die Stadt aber auf solche Kontrollen weitgehend verzichtet.

 

Warum wurden die Waffenkontrollen ausgesetzt?

Die städtische Kontrollbehörde hat notgedrungen die Kontrollen zurückgefahren, stellte Bürgermeister Carl-Gustav Kalbfell in einem Gemeinderatsausschuss klar. Personalwechsel, Krankheit, viel Arbeit in anderen Bereichen des Ordnungsamtes habe die Verwaltungsspitze dazu bewogen, dieses Risiko, das sie als vertretbar ansah, einzugehen. Nun aber müssen sich Jäger, Schützen und andere Waffenbesitzer wieder darauf einstellen, Besuch von der städtischen Kontrollbehörde zu bekommen. Generell gilt, dass sie in einem Rhythmus von zwei bis drei Jahren kontrolliert werden.

In Leinfelden-Echterdingen haben 366 Menschen mindestens eine Waffe zu Hause. 2264 Waffen sind für das Stadtgebiet insgesamt registriert. Zwischen 2013 und 2017 wurden viele Pistolen und Gewehre bei der Stadt abgegeben, mittlerweile haben sich die Zahlen stabilisiert. „Manche Leute sammeln Waffen und haben dann sehr viele“, erklärt Maier. Wenn diese allein der Dekoration dienen, müssen sie blockiert sein. Sobald eine Waffe bei der Stadt gemeldet wird, wird sie ins nationale Waffenregister eingetragen. Die Polizei und der Verfassungsschutz können auf dieses Register zugreifen. Dadurch habe die Stadt eine höhere Sicherheit. „Wir bekommen mit, wenn Waffen durch Umzüge von Ort zu Ort wandern.“

Was genau wird bei den Kontrollen überprüft?

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass möglichst wenig Waffen in der Bevölkerung vorhanden sein sollten. „Grundsätzlich muss das Bedürfnis für den Waffenbesitz nachgewiesen werden“, sagt Maier. Damit ist ein vernünftiger Grund gemeint. „Ein Sportschütze braucht eine Waffe, um den Sport ausüben zu können, ein Jäger braucht sie für die Jagd“, macht der Ordnungsamtschef deutlich. Wenn jemand eine Waffe erbt und diese als ein Erinnerungsstück aufbewahren will, muss sie blockiert werden, also nicht mehr schussfähig sein. „Wenn sich jemand eine Waffe anschaffen will, weil er eine Waffe will, dann wird das nicht funktionieren.“

Bei den Kontrollen wird die Einhaltung von Paragraf 36 des Waffengesetzes überprüft. Darin heißt es: „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“ Seit einer Verschärfung des Gesetzes müssen schussfähige Waffen in zertifizierten, fest verschlossenen Schränken aufbewahrt werden, wobei Munition und Waffe getrennt zu lagern sind.

Nur der Inhaber der Waffenbesitzkarte darf Zugriff haben. Bei den ersten Kontrollen in Folge des Amoklaufs von Winnenden hat die Stadt Verstöße feststellen können, die übersichtlich waren. „Manche hatten alte Waffenschränke, die nicht zertifiziert waren“, sagt Maier. Die Stadt musste Aufklärungsarbeit leisten. Diese Waffenbesitzer wurden informiert, was sie verändern müssen. Es gab Nachkontrollen. Dabei habe es kaum mehr Verstöße gegeben.

Die Stadt hat die Kontrollgebühren mittlerweile nach Zeit gestaffelt. Die erste Stunde kostet 70 Euro, zehn Euro fallen jeweils für weitere 12 Minuten an. „Dies bedeutet, je mehr Waffen kontrolliert werden müssen, desto teurer wird die Kontrolle“, sagt der Amtsleiter. Der Nebeneffekt dieser Änderung: Einige haben sich gefragt: Brauche ich wirklich eine Waffe? „In der Folge haben wir sehr viele Waffen zurückbekommen“, erklärt Maier.

Welche Folgen hatte die Silvesternacht 2015 in Köln?

In Folge der Silvesternacht 2015 in Köln – in dieser Nacht gaben sehr viele Frauen an, sexuell belästigt worden zu sein – gab es auch in L.-E. einen Trend zur Gaspistole und zum Pfefferspray. Die Anzahl der Anträge auf einen kleinen Waffenschein ist von zwei im Jahr 2014 auf 64 im Jahr 2016 angestiegen, 2019 gab es 33 Anträge. Für ein Pfefferspray, das auch die Polizei verwendet, braucht man einen kleinen Waffenschein. Die Kontrollbehörde überprüft die Zuverlässigkeit der Person, schaut, ob es Einträge im Polizeiregister gibt. „Jemand, der eine Waffe offensiv einsetzen will, wird keinen Waffenschein erhalten“, sagt Maier.