Hans-Joachim Rast, Vorsitzender Richter des 10. Zivilsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichts, hat am Dienstag beide Seiten aufgefordert, den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen. Beide seien in der Verantwortung einen Schritt zu tun, um dann zu sehen, wie weit man noch voneinander entfernt sei. Der VKBI müsse sich überlegen, wie er auf die Stadt zugehen könne. Die Stadt solle schauen, welche Schmerzgrenze sie bereit sei, zu überschreiten. Ein Vergleich soll den Moscheestreit beenden.
Oberbürgermeister Roland Klenk, vertreten durch Anwalt Frank Eisenmann, sowie Muhammet Güçlü, der VKBI-Vorsitzende, vertreten durch Anwalt Michael Quaas, haben vor Gericht zusagt, bis spätestens 29. Juli Verhandlungen zu führen und das Ergebnis dann dem Senat mitzuteilen. „Angesichts der Komplexität der Sache und der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten“, wie es seitens des Gerichts heißt, war es in der zweieinhalb Stunden dauernden Verhandlung noch zu keinem konkreten Vergleichsvorschlag gekommen.
Wann eine Entscheidung ansteht
Sollten sich die beiden Parteien nicht auf einen Vergleich einigen können, wird der Senat am 13. September um 14 Uhr eine Entscheidung verkünden. Dies möchte Richter Rast aber vermeiden, denn damit wäre nichts gewonnen. Der VKBI „hat dann noch immer keine funktionierende Moschee“, sagte er. Das Anliegen, den Muslimen in der Stadt einen Ort für Gebet und Gemeindeleben zu gewähren, bleibe ungelöst. Eine Einigung könne aus seiner Sicht nur über eine neue vertragliche Bindung erreicht werden.
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Der Moscheestreit wurde am Dienstag am Oberlandesgericht behandelt, weil sowohl der VKBI als auch die Stadt Berufung gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegt hatten. Dieses Gericht hatte im September 2021 der Stadt in großen Teilen recht gegeben. Demnach müssten die Muslime das Erbbaurecht für den Moscheebaugrund und auch das Grundstück an die Stadt zurückgeben. Der Verein müsste die Kosten des Verfahrens tragen. Doch auch die Stadt hatte Nachteile befürchtet, wenn das Urteil so rechtskräftig geworden wäre. Denn das Landgericht hatte in seiner Urteilsbegründung das Heimfallrecht der Stadt kassiert. Es hatte sich vielmehr auf das Wiederkaufsrecht der Kommune gestützt. Wiederkauf ja, aber nicht Heimfall: Dies hätte Folgen für die Stadt gehabt – unter anderem bei der Bewertung durch das Grundbuchamt, argumentierte Anwalt Frank Eisenmann.
Richter Rast bezeichnete diesen Punkt am Dienstag als „einen Streit um des Kaisers Bart“. Aus Sicht des 10. Zivilsenats hat die Kommune sowohl nach dem Heimfallrecht als auch nach dem Wiederkaufsrecht Anspruch darauf , dass die Muslime der Stadt das Erbbaurecht und damit auch das Grundstück im Oberaicher Gewerbegebiet zurückgeben. Der Richter machte deutlich, dass auch aus Sicht des 10. Zivilsenats die Stadt und nicht der VKBI in diesem Streit die besseren Karten habe. Er wies aber auch darauf hin, dass die Kommune, auch wenn der Gerichtsstreit über weitere Instanzen geführt würde, und es zuvor zu keinem Vergleich käme, nicht umhin kommen werde, den Verein für die Werterhöhung des Grundstücks durch den Bau des Gebetshauses zu entschädigen. Dafür müsste ein Gutachter berechnen, was die halb fertige Moschee zum Zeitpunkt des Heimfalls wert war.
Welche Lösungsvorschläge es gibt
Richter Rast fragte beide Seiten, ob sie denn schon eine Idee haben, wie es künftig weitergehen könne. Er wollte wissen, was die Kommune mit einer teilweise errichteten Moschee macht. Geht sie davon aus, dass der Verein diese für die Stadt weiterbaut? Will sie künftig das Gebetshaus selbst betreiben oder jemand dafür finden? Warum sollte der Verein das Gebetshaus der Stadt schenken?
Von VKBI-Chef Muhammet Güçlü wollte er wissen, ob sich der Verein Gedanken gemacht habe, wie er wieder ein Vertrauensverhältnis zur Stadt aufbauen wolle. Ob die Muslime den zweiten Bauabschnitt – also das Schülerwohnheim – wirtschaftlich überhaupt umsetzen können. Ob es nicht auch finanziell Sinn machen würde, sich auf den Bau des Gebetshauses zu begrenzen.
„Es gab Lösungsvorschläge unseres Vereins, dazu kam es allerdings nicht“, sagte Güçlü dazu. Von Seiten seines Anwaltes hieß es, dass man das Gesagte erst mal sacken lassen und sich beraten müsse, dass der zweite Bauabschnitt für die Muslime eine inhaltliche Bedeutung habe, allerdings politisch stark bewertet werde. Oberbürgermeister Klenk verwies in der Verhandlung und wenige Stunden später auch im Gemeinderat auf den Kompromissvorschlag, den dieses Gremium dem VKBI bereits im Oktober 2019 unterbreitet habe. Die Muslime könnten demnach ihr Gebetshaus fertig bauen und dieses auch als solches nutzen – mehr aber auch nicht. Dies ist laut Klenk nun auch die grobe Orientierungslinie für die anstehenden Gespräche, wie er unserer Zeitung sagt.
In den nächsten Wochen wird es auf die Kompromissbereitschaft beider Parteien ankommen. Wie hoch diese sein wird, ist offen.