Leinfelden-Echterdingen Einigung im Moscheestreit gelingt nicht

Noch immer ist nicht klar, wie es mit der Moschee auf den Fildern im Oberaichener Gewerbegebiet weitergeht. Foto: Natalie /Kanter

Der vom Stuttgarter Oberlandesgericht angeregte Vergleich im jahrelangen Streit über den Weiterbau der Moschee auf den Fildern ist gescheitert. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen ist dennoch weiter zu Verhandlungen mit den örtlichen Muslimen bereit.

Filderzeitung: Natalie Kanter (nak)

Das Stuttgarter Oberlandesgericht wird wohl am 13. September im Streit über den Weiterbau der Moschee im Oberaichener Gewerbegebiet ein Urteil fällen. Der Versuch, die Auseinandersetzung mit einem Vergleich zu beenden, ist vorerst gescheitert. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen und der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) hatten bis diesen Freitag Zeit, Verhandlungen zu führen und das Ergebnis dem 10. Zivilsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts mitzuteilen. Wirkliche Verhandlungen hat es bisher nicht gegeben. Die Anwälte haben derweil Schriftstücke jeweils der Gegenseite zugeschickt.

 

Die Muslime hatten dabei angeboten, den südwestlichen Flügel der Moschee, in dem das politisch umstrittene Schülerwohnheim entstehen sollte, gar nicht mehr zu bauen. Der VKBI hatte eine solche Nutzung auch auf Dauer ausgeschlossen. Der Moscheeverein war nun also zu dem bereit, was insbesondere Oberbürgermeister Roland Klenk (CDU) immer erreichen wollte. Der Verein wollte dennoch Vereinsräume auf bereits geschaffene Kellerräume bauen, die dem Gemeindehaus einer Kirche gleichen. Für das etwas verkleinerte Grundstück forderte er das volle Eigentum ein. Letzteres scheint der neue Knackpunkt zu sein. Der Rathauschef Roland Klenk sowie eine Mehrheit des Gemeinderats wollen verhindern, dass der Verein Grundstückseigentümer wird. „Der Beklagte fordert die Übertragung des Grundstückseigentums“, heißt es in einem Schreiben der Stadt an das Oberlandesgericht. Dazu sei man „definitiv nicht bereit“.

Unabhängig von dem zu erwartenden Gerichtsurteil hat der Gemeinderat den Rathauschef nun ermächtigt, tatsächlich Verhandlungen mit dem Moscheeverein zu führen. Der OB will dem VKBI dabei zwei Angebote unterbreiten. Entweder erhält die Kommune das Erbbaurecht zurück, wird auch Eigentümerin der Moschee und entschädigt den Verein für den Bau des Gebetshauses. Oder aber der Moscheeverein darf bis zum 31. Juli 2023 das Gebetshaus fertig stellen sowie eine begrenzte Anzahl an Büroräumen und einen Gruppenraum bauen. Ein frischer Erbbaurechtsvertrag würde in diesem Fall zwischen den Parteien geschlossen.

Die Muslime dürften in beiden Fällen die Moschee im Sinne ihres Glaubens nutzen; Eigentümer des Areals aber dürfen sie nicht werden. Ob sich der VKBI darauf einlassen wird, ist offen.

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