Weil er eine Prostituierte auf einem Echterdinger Feld mit einer Pistole bedroht und ausgeraubt hat, muss ein 60-Jähriger für mehrere Jahre hinter Gitter. Es ist nicht die erste Verurteilung des Täters.

Stuttgart/Leinfelden-Echterdingen - Als der Richter das Urteil verkündete, blickte der Angeklagte ungläubig. Bei der Begründung wandte er den Blick nach unten, die Hände vor dem Gesicht gefaltet. Der 60-jährige Mann wurde am vergangenen Montag wegen schweren Raubs und unerlaubten Führens einer Schreckschusspistole zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Prozess lief seit 10. November am Landgericht Stuttgart.

 

Der Mann wurde beschuldigt, eine Prostituierte, die er im Stuttgarter Leonhardsviertel getroffen hatte, nach bezahltem Geschlechtsverkehr in seinem Auto auf einem Feldweg in Echterdingen mit einer Schreckschusspistole bedroht zu haben. Anschließend habe er ihr die Handtasche entrissen und sie alleine auf dem Waldstück zurückgelassen. Die Tat geschah Ende April, seit seiner Verhaftung Ende Mai sitzt der 60-Jährige in Untersuchungshaft.

Waffenhändler widerlegt die Aussage des Beschuldigten

Der gebürtige Backnanger, der in Österreich lebt, und die aus Ungarn stammende Geschädigte beschrieben den Tathergang in früheren Anhörungen unterschiedlich. So leugnete der Angeklagte unter anderem, die Schreckschusswaffe auf die Prostituierte gerichtet zu haben. Des Weiteren gab er an, die Waffe Anfang 2017 für seine Tochter erworben zu haben. Die sei seinen Angaben nach Ende 2015 in ein ihm nicht geheures Viertel gezogen, die Waffe sollte sie schützen. Zu einer Übergabe sei es allerdings bislang nicht gekommen.

Der anwesende Waffenverkäufer und die Recherche des Gerichtes entlarvten beide Angaben als Lügen. Tatsächlich zog die Tochter des Maschinenbauingenieurs erst Ende 2016 um und die Schreckschusspistole wurde bereits ein Jahr früher als gesagt erworben. Der Waffenhändler legte außerdem eine von dem Angeklagten unterschriebene Belehrung vor, die über die Regeln zum Führen der Schreckschusspistole informierte.

Dass der Angeklagte die Pistole erwarb, war zwar legal, nicht aber, sie in der Öffentlichkeit zu führen. Dafür bedarf es in Deutschland eines kleinen Waffenscheins. Der Angeklagte entgegnete, er könne sich nicht an die Unterschrift erinnern. Schuld seien seiner Einschätzung nach die zahlreichen Medikamente, die ihm im Gefängnis verabreicht werden.

Der Täter muss für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter

Der Staatsanwalt bezeichnete die gesamte Darstellung des 60-jährigen als „völlig unglaubhaft“ und schlug eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten vor. Da half es auch nicht, dass die Prostituierte ebenfalls mehrfach ihre Version des Tatablaufs geändert hatte. So hatte sie anfangs behauptet, an der Bushaltestelle ausgeraubt worden zu sein, später gab sie an, als Anhalterin mitgefahren zu sein. Die Verteidigung plädierte für eine geringere Strafe und die Einstufung der Tat als minder schweren Fall. Als das Wort an den Angeklagten gerichtet wurde, stockte dessen Stimme. Er entschuldigte sich bei der Geschädigten und seiner Familie und bat um ein mildes Urteil.

Nach Beratung fiel das Urteil: Drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Für den Maschinenbauingenieur ist das Urteil besonders bitter, da er in der Vergangenheit in anderen Fällen bereits zu zwei mal zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Würde die Bewährung nun widerrufen, wären das über siebeneinhalb Jahre hinter Gittern. „Das ist jetzt ganz hartes Lehrgeld“, sagte der Richter.

Ehe dem Mann wieder die Handschellen angelegt wurden, richtete der Richter mahnende Worte an ihn: „Nutzen sie die Zeit zum Nachdenken. So etwas darf nicht mehr passieren.“