Noch im Dezember wurde Leinfelden-Echterdingen als Teil der Stuttgarter „blauen Umweltzone“ geführt. Weil die Belastung mit Stickstoffdioxid gesunken ist, nimmt das Regierungspräsidium nun davon Abstand. Die Stadräte beschäftigen sich indes mit einer anderen Frage.

L.-E. - Längere Zeit wurden an der Ecke Hauptstraße/Maiergasse in Echterdingen von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Daten über die Schadstoffbelastung der Luft erhoben. Die Werte für Feinstaub und das sogenannte Benzo(a)pyren lagen 2016 unter den zulässigen Grenzwerten, weshalb seit dem vergangenen Jahr diese Messungen eingestellt wurden, wie am Dienstag den Mitgliedern des Technischen Ausschusses berichtet wurde.

 

Anders ist das jedoch mit der Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2). Hier wurde im für die Bewertung maßgeblichen Jahr 2016 der zulässige Grenzwert in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft um sieben Mikrogramm überschritten. 2017 lag die Belastung durch das giftige Gas nach vorläufigen Auswertungen um ein Mikrogramm darüber. Betroffen sind davon nach Angaben der Behörde an diesem Straßenabschnitt etwa 470 Personen, verantwortlich dafür zu mehr als zwei Dritteln der Straßenverkehr.

Verdrängungsverkehr sollte vermieden werden

Noch im Dezember hatte das Regierungspräsidium bei einer Veranstaltung auch Vertreter der Stadtverwaltung von Leinfelden-Echterdingen darüber informiert, dass bei einer Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten die zuständige Behörde – in diesem Fall also das Regierungspräsidium selbst – einen Luftreinhalteplan aufstellen muss und entsprechend auf die Kommune zukommen werde. Argumentiert wurde außerdem, dass „mit einer großflächig aufgezogenen Zone rund um Stuttgart Verdrängungsverkehr vermieden werden soll“, sagt Andrea Egner, die Leiterin des Amts für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau. Sie präsentierte dem Ausschuss eine Karte des Regierungspräsidiums von Dezember 2017, in der L.-E. als einzige Kommune südlich der Autobahn als mögliche blaue Umweltzone gekennzeichnet ist.

Drohendes Fahrverbot führt nicht zu Aufhorchen

Doch ein dadurch drohendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm in der Kommune führte im Gremium zu keinem deutlich vernehmbaren Aufhorchen. Stattdessen wurde darüber diskutiert, wie die Schadstoffwerte zustandekommen. Nun scheint die Situation ohnehin eine andere zu sein, und ein Dieselfahrverbot in der Kommune vom Tisch. „Die Aussage einer großflächigen blauen Zone stammt aus der Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums im Dezember 2017, als es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht gab. Es war unter dem Vorbehalt in die Diskussion gestellt, dass es die blaue Zone geben werde“, sagt Saskia Becker von der Pressestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart. Damals seien auch die neueren Jahresmittelwerte für NO2 für 2017 noch nicht bekannt gewesen. Ihrer Aussage nach gebe das Urteil des Gerichts jetzt nicht die Möglichkeit, großflächig eine blaue Umweltzone einzuführen. „Es sagt, dass dort, wo es keine anderen Möglichkeiten gibt, die Grenzwerte einzuhalten, als letzte Möglichkeit ein Dieselfahrverbot in Betracht zu ziehen ist“, so Becker.

Die Entwicklung in L.-E. sei jetzt aber so weit fortgeschritten, dass der Jahresmittelwert dort bei nur noch 41 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liege, also nur noch ein Mikrogramm über dem Grenzwert. „Das heißt, dass nach neueren Erkenntnissen wohl kein Dieselfahrverbot kommen wird. Eine blaue Zone auch nicht, da es bisher auch die blaue Plakette nicht gibt“, ergänzt die Pressesprecherin. Über deren Einführung wird allerdings immer noch diskutiert.