Nach dem ersten Verhandlungstag zur Moschee in Leinfelden-Echterdingen sagt der Oberbürgermeister, er wäre zu einem Gespräch mit den Muslimen außerhalb des Gerichts bereit. Doch dafür stellt er eine Bedingung.

Leinfelden-Echterdingen - Oberbürgermeister Roland Klenk ist weiterhin bereit, den ganzen Streit um das Moscheeprojekt im Oberaichener Gewerbegebiet auch ohne Richter zu lösen. „Der Weg zu einem Gespräch außerhalb einer Gerichtsverhandlung ist nicht versperrt“, sagt er unserer Zeitung am Mittwochmorgen und damit nur wenige Stunden nach dem ersten Verhandlungstermin am Stuttgarter Landgericht. Allerdings müsste der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) der Stadt dann sehr entgegenkommen.

 

Wenn der VKBI nun anbieten würde, auf den Bau des von ihm geplanten, aber sehr umstrittenen Schülerwohnheims zu verzichten, würde der OB diesen Vorschlag gerne den Stadträten als Lösung anbieten. Eine denkbar knappe Mehrheit des Gemeinderats hatte dem VKBI im Oktober zwar zugestanden, das Gebetshaus an der Wilhelm-Haas-Straße bis zum Sommer 2020 fertigzustellen. Auf den Bau des Wohnheims samt Bistro, Friseur und kleinem Laden soll der Verein verzichten.

Klenk ist erfreut über die erste Einschätzung, welche die Richter der 17. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts am Dienstag gegeben haben. Sie halten die Rechtsauffassung der Stadt „in allen wesentlichen Punkten für gerechtfertigt“, erklärt der OB. Die Kommune scheint im Streit um das Erbbaurecht für das Grundstück, auf dem die Moschee gebaut wird, also gute Karten zu haben.

Der Baugrund gehört weiterhin der Stadt

„Der Richter hat auch ganz klar gesagt, dass das Grundstück weiterhin im Eigentum der Stadt ist“, sagt Klenk. Der VKBI müsse spätestens jetzt ins Nachdenken kommen und die Situation gemeinsam mit seinem Anwalt erneut analysieren, erklärt er. Dennoch will sich der OB nicht zu früh in Sicherheit wiegen. Denn: „Wir haben am Dienstag einen ersten Aufschlag erlebt, es gab noch kein Urteil“, sagt er.

Muhammet Güçlü, Vorsitzender des VKBI, sagt unserer Zeitung, dass sich der Verein nun erst einmal erneut mit seinem Anwalt beraten will. Denn dazu sei am Dienstag kaum Zeit gewesen. Die Muslime wollen dabei klären, wie man mit dieser ersten Einschätzung des Gerichts umgehen wolle. Auf das Gesprächsangebot von Klenk angesprochen erklärt er: „Auch wir waren immer zu Gesprächen bereit. Wir haben nie die Tür zugeschlagen.“ Die Stadt habe vielmehr den VKBI verklagt.

Aber der Reihe nach: Viele Akten und Papiere haben OB Roland Klenk, Baurechtsamtschef Michael Bläske und Anja Schubert, Leiterin der Immobilienabteilung des städtischen Hochbauamtes, am Dienstag in L.-E. eingepackt und nach Stuttgart transportiert – auch wenn das schlussendlich gar nicht nötig gewesen wäre, wie Klenk sagt. Der Rathauschef wollte gut vorbereitet in die erste Verhandlung gehen, bei der es nicht um den Weiterbau des Moscheeprojektes geht, sondern um das Erbbaurecht, welches der VKBI noch nicht an die Kommune zurückübertragen hat. Laut einem Vertrag zwischen der Stadt und dem VKBI sollte das Gebetshaus bis zum November 2018 fertig gebaut sein, falls nicht, sollte das Erbbaurecht an die Stadt zurückgehen. Der Verein hat die vereinbarte Frist nicht eingehalten. Die zentrale Frage lautet nun: Haben die Muslime die Bauverzögerung selbst verantwortet oder nicht?

Verhandlung dauerte nur eine knappe Stunde

Klenk war zu der Verhandlung persönlich geladen. Er war verpflichtet, zu kommen, aber auch sonst hätte er es sich nicht nehmen lassen, an diesem Termin teilzunehmen. Zu wichtig ist das Thema für seine Stadt. Auch verschiedene Stadträte waren nach Stuttgart gefahren, um den Ausführungen des Gerichts zu lauschen. Eine knappe Stunde hat die Verhandlung dann aber nur gedauert. Zehn Minuten haben sich die Richter zur Beratung zurückgezogen. Weder Klenk noch ein Vertreter des VKBI mussten Rede und Antwort stehen.

Allein die beiden Anwälte haben noch kurz ihre Sicht der Dinge in Sachen Zuständigkeit des Gerichts ausgetauscht. Dafür haben die Muslime mit einem Antrag gesorgt. Denn der VKBI und dessen Anwalt sehen nicht das Stuttgarter Landgericht, sondern das Stuttgarter Verwaltungsgericht für zuständig. Schließlich handle es sich um ein städtebauliches Projekt, der dazugehörige Vertrag zwischen den Muslimen und der Stadt verfolge öffentlich-rechtliche Zwecke, argumentieren sie. Dass der Verein diese Karte ziehen will, war seit mindestens einem Jahr klar, sagt Klenk. Die Parteien haben sich dazu auch schon ausgetauscht.

Klarheit erst am 4. Februar

„Wir vertreten aber eine völlig andere Meinung“, sagt der Oberbürgermeister. Bei dem Moscheeprojekt handle es sich eindeutig um ein privates Bauvorhaben. Die 17. Zivilkammer des Landgerichts habe auch schon angedeutet, dass man sich durchaus zuständig fühlt. Genau wird man dies aber erst am 4. Februar wissen. Dann will das Gericht verkünden, ob der Streit ans Verwaltungsgericht verwiesen werden muss. Wenn nicht? „Dann bleibt dem VKBI nur noch der Gang ans Oberlandesgericht“, sagt Klenk.