Der Streit um den Bau einer Moschee in Leinfelden-Echterdingen wird jetzt vor Gericht ausgetragen. Der muslimische Verein bestreitet aber die Zuständigkeit des Landgerichts.

Stuttgart - Die Stadt Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) scheint im Streit um das Erbbaurecht für das Grundstück, auf dem derzeit eine Moschee gebaut wird, vor dem Stuttgarter Landgericht gute Karten zu haben. In der juristischen Auseinandersetzung mit dem muslimischen Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI), der das Gotteshaus baut, wird allerdings erst noch ein Zwischenschritt eingelegt. Denn die 17. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Bernd Rzymann muss auf Antrag des Vereins erst noch entscheiden, ob sie für den Rechtsstreit überhaupt zuständig ist.

 

Hintergrund ist der Antrag des VKBI am ersten Verhandlungstag am Dienstag, den Rechtsstreit ans Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart zu verweisen. Es gehe bei dem Bau der Moschee auf einem Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße im Leinfeldener Ortsteil Oberaichen um ein städtebauliches Projekt. Der Vertrag hierzu sei für eine Bebauungsplanänderung geschlossen worden, es würden öffentlich-rechtliche Zwecke damit verfolgt, sagt Rechtsanwalt Moritz Quaas, der den VKBI vertritt. Dementsprechend sei das Verwaltungsgericht und nicht die Zivilgerichtsbarkeit zuständig.

Verein will vor anderes Gericht

Die Stadt, vor der 17. Zivilkammer vertreten durch OB Roland Klenk und Rechtsanwalt Frank Eisenmann, tritt dem Antrag entgegen. Anwalt und Oberbürgermeister fühlen sich vor der Zivilkammer gut aufgehoben. Kein Wunder: Denn Vorsitzender Richter Rzymann hat „nach vorläufiger Rechtsauffassung“ signalisiert, dass seine Kammer die Stadt im Recht sieht. Durch den Verweisungsantrag des Vereins zögert sich die Entscheidung in der eigentlichen Rechtssache aber hinaus.

Vor Gericht wird nicht um den eigentlichen Bau der Moschee gerungen. Es geht um das Erbbaurecht, das die Stadt dem Verein eingeräumt hat. Dass das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße der Stadt gehört, sei unstreitig, so der Richter. Im Sommer 2018 hatte der VKBI eine ihm vertraglich zugestandene Option gezogen: Er wollte nun das Grundstück kaufen und zahlte an die Stadt prompt 883 400 Euro. Im Dezember 2018 hatte der Gemeinderat dann mehrheitlich dafür gestimmt, das Grundstück vom Verein zurückzuholen. Dieses Wiederkaufsrecht habe die Stadt rechtmäßig ausgeübt, so der Richter.

Die Moschee ist noch im Bau

Jetzt wird aber über den sogenannten Heimfall des Erbbaurechts an die Stadt gestritten. Die Stadt will, dass der Verein ihr das Erbbaurecht zurückübereignet, damit sie das Heft des Handelns behält. Dabei stützt sie sich auf den im November 2014 mit dem Verein geschlossenen Vertrag zum Bau des Gebetshauses. Darin hieß es, die Moschee solle im November 2018 fertiggestellt sein. Falls nicht, falle das Erbbaurecht an die Stadt zurück. Die Moschee ist bis heute noch nicht fertiggebaut.

Dabei gibt es allerdings eine juristische Fußangel, über die die Richterinnen und Richter noch zu entscheiden haben werden. Der Rückfall des Erbbaurechts an die Stadt könnte unwirksam sein, wenn der Verein die Bauverzögerung nicht zu verantworten hat.

Der tatsächliche Hintergrund dafür, dass sich die Stadtverwaltung und der Verein nicht mehr so richtig grün sind, liegt allerdings an den Plänen des VKBI, neben der Moschee ein Schülerwohnheim zu bauen. OB Klenk ist nicht angetan von dem Vorhaben. Zum einen sei er von dem Plan überrascht worden, zum anderen halte er ein solches Heim für nicht förderlich für die Integration in der Stadt, so Klenk. Der OB sagt, er habe den VKBI als unzuverlässigen Partner erlebt.

Stadt: „Kein Schülerwohnheim“

Ein knappe Mehrheit des Gemeinderates hatte dem Verein schließlich zugestanden, die Moschee bis zum Sommer dieses Jahres fertigzustellen – aber ohne Wohnheim, ohne Bistro, ohne Friseur und ohne den geplanten kleinen Laden mit Halal-Produkten.

Anfang 2019 hatte die Stadt schließlich die Klage beim Landgericht eingereicht, wovon sich der Verein überrascht zeigte. „Das haben wir nicht erwartet. Wir werden uns verteidigen“, so VKBI-Vorsitzender Muhammet Gülcü damals.

Jetzt ist der Rechtsstreit aber erst einmal unterbrochen. „Wir werden trotz hoher Belastung bis zum 4. Februar entscheiden, ob wir zuständig sind oder ob der Fall ans Verwaltungsgericht verwiesen werden muss“, sagt Richter Bernd Rzymann. Der Verein kann jedoch Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, falls seinem Antrag auf Verweisung ans Verwaltungsgericht nicht stattgegeben wird.