Die Stadt Leinfelden-Echterdingen stellt Schilder auf, um Anhänger, Wohnwagen und andere Dauerparker aus den Buchten an der Leinfeldener Max-Lang-Straße zu verbannen. Dort gelten dann verschärfte Regeln.

Leinfelden - Wer Fahrzeuge aller Art liebt, und seinen Blick für Kurioses schärfen will, für den lohnt sich ein Spaziergang zu den Parkbuchten an der neuen Max-Lang-Straße in Leinfelden. Durchaus seltsame Anhänger, aber auch ganz gewöhnliche Wohnmobile sind an dem Verbindungsweg, der einmal quer durch das künftige Neubaugebiet Schelmenäcker führt, zu bestaunen. Aber auch Fluggäste, die sich das teure Ticket am Airport sparen wollen, nutzen die Stellflächen zwischen den groben Steinen, um dort ihr Auto für mehrere Wochen kostenlos abzustellen.

 

„Das ist schon eine tolle Geschichte, was da alles so rumsteht“, sagt der Stadtrat Eberhard Wächter (Freie Wähler) unserer Zeitung. Am Rande des jüngsten Verwaltungsausschusses sprach er von einem „Marktplatz der Fuhrwerke“. „Es gibt dort viel Platz und noch keine Gebäude“, sagt er nun. Das Parken ist dort zudem bisher weder eingeschränkt, noch kostet es einen Cent. „Das spricht sich im Handy-Zeitalter schnell rum.“

Im toten Winkel der alten Max-Lang-Straße soll zudem immer wieder – insbesondere am Wochenende – ein Wohnwagen parken, der möglicherweise dem Rotlichtmilieu zugeordnet werden kann. Dies hat die Stadträtin Beatrix Hess (ebenfalls Freie Wähler), die in der Nähe wohnt, in der Sitzung berichtet. Die Stadtverwaltung ist dem Hinweis nachgegangen. „Wir sind hier auch in Kontakt mit der Polizei. Da ist aber nichts dran“, sagt Bürgermeister Carl-Gustav Kalbfell unserer Zeitung auf Nachfrage. Und: „Das wäre auch absolut illegal.“

Die maximale Parkdauer liegt fortan bei zehn Stunden

Dem wilden Parken aber will die Stadtverwaltung einen Riegel vorschieben. Mitarbeiter des Bauhofes werden in den nächsten Wochen Schilder aufstellen. „Die Schilder sind angeordnet und werden bestellt“, sagt Kalbfell. Fortan dürfen dann an der neuen Max-Lang-Straße nur noch Autofahrer ihr Fahrzeug abzustellen, die eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen. Maximal zehn Stunden dürfen sie stehen bleiben. Lastwagenfahrer und auch die Besitzer von Wohnmobilen, Anhängern und anderen Fahrzeugen haben künftig das Nachsehen.

Wenn die Schilder stehen, haben Besitzer der dort bereits abgestellten Vehikel 72 Stunden Zeit, diese wegzufahren. „Alle drei Tage muss man nach seinem Fahrzeug schauen“, sagt Gerd Maier, Leiter des städtischen Ordnungssamtes. Dies gelte generell – auch wenn beispielsweise eine Baustelle eingerichtet wird und Halteverbotsschilder aufgestellt werden. „Danach können die Halter verwarnt werden“, sagt Maier. Die Stadt kann dann Strafzettel ausstellen und die Fahrzeuge auch abschleppen lassen, wenn beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Kalbfell spricht von einer Kulanzzeit, welche die Stadt den Fahrzeughaltern einräumen will. „Sie sollen die Chance erhalten, von der neuen Regelung, welche die Stadt getroffen hat, zu erfahren“, erklärt er. Die Verwaltung denkt auch darüber nach, die betroffenen Halter zu ermitteln und anzuschreiben.