Beim Besuch des Friedhofes legen viele Menschen persönliche Gegenstände ab. Mit einer neuen Satzung dürfen städtische Mitarbeiter die Gegenstände nun einfacher als bisher entfernen.
Das Thema ist sensibel: Wenn Freunde und Familienmitglieder sterben, ist es für die Angehörigen nicht leicht, Abschied zu nehmen. Mehr als 300 Beerdigungen gibt es pro Jahr in Leinfelden-Echterdingen. Zur Trauerbewältigung gehört für viele Menschen auch das Ablegen persönlicher Gegenstände am Grab – was auf den neun Friedhöfen der Stadt auch zu Problemen geführt hat. „Es hat überhandgenommen“, sagt Torsten Specht. Er ist beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Infrastruktur für die Friedhöfe der Stadt zuständig.
Während es auf den herkömmlichen Erdgräbern eine Fläche zur eigenen Gestaltung gibt, ist dieser Platz an den Baumhainen, dem Friedwald und bei den Kolumbarien nur sehr begrenzt gegeben. Besonders gerne werden neben Blumen und Grabkerzen auch kleine Engelchen oder sonstige Figuren bei den letzten Ruhestätten abgelegt. Oft haben die Gegenstände auch etwas mit dem Verstorbenen zu tun. Es sind dann eher persönliche Dinge, mit denen die Hinterbliebenen Erinnerungen verbinden, ein Foto des Verstorbenen oder Gebrauchsgegenstände wie ein Kochlöffel. Auch eine Schale mit Bier sei schon unter den Grabbeilagen gewesen, erinnert sich Specht. Allerdings müssen offene Lebensmittel von den städtischen Mitarbeitern sofort entfernt werden. Sie locken Tiere an und können aufgrund der Geruchsentwicklung andere Friedhofsgäste stören.
Die neue Friedhofsatzung in Leinfelden-Echterdingen hat Folgen
Die kürzlich vom Gemeinderat verabschiedete neue Friedhofsatzung erleichtert nun das Entfernen von Gegenständen. Gleichzeitig betont der Ordnungsamtsleiter Gerd Maier, dass die Mitarbeiter weiterhin nicht mit dem eisernen Besen durch den Friedhof kehren würden. Die Friedhofsbesucher befänden sich nach einem Sterbefall ohnehin oft in einer schwierigen Lebenssituation. Entsprechend wolle man weiterhin mit viel Fingerspitzengefühl bei der Entfernung von Gegenständen vorgehen. Gleichzeitig sollen die städtischen Mitarbeiter aber vor rechtlichen Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen geschützt werden. Gegenstände, die als wertvoll eingeschätzt werden, werden trotzdem auch zukünftig nicht sofort weggeworfen.
Ein besonders sensibler Bereich ist der Waldfriedhof in Leinfelden. Dort befinden sich die Urnengräber mitten in einem naturbelassenen Waldstück. Lediglich kleine Tafeln mit Namen und Lebensdaten der Verstorbenen befinden sich an einigen Bäumen. Dort Plastik oder Glas zu hinterlassen, ist nicht zulässig. Bei Blumen an gewissen Tagen, beispielsweise dem Todestag eines Verstorbenen, wird ein Auge zugedrückt, versichert Maier. Man wolle auch zukünftig nicht übers Ziel hinausschießen. Normalerweise gebe es auch keine großen Probleme. „Wir hatten aber auch schon Tage, da sah es wild aus“, sagt Maier.
Wo es im Gegensatz zum Friedwald häufiger wild aussieht, sind die Kolumbarien. „Da ist immer viel los“, sagt Maier. Beim Besuch auf dem Waldfriedhof Leinfelden wird dort rasch deutlich, warum die neue Satzung erlassen wurde. Am Boden und der Decke der Kolumbarien sowie auf den Tafeln vor den Urnenfächern sind zahlreiche Gegenstände abgelegt. Nicht jeder Friedhofsbesucher freut sich darüber. Gleichzeitig gibt es das Verständnis für die Trauernden. Wo es auch in Zukunft mehr Raum für die persönliche Gestaltung gibt, sind die Erdgräber. Doch diese werden immer seltener gewählt. Denn oft entscheiden sich Angehörige oder Menschen zu Lebzeiten für ein Grab, das nicht gepflegt werden muss. Im Nachhinein stellt sich dann offenbar heraus, dass es bei Angehörigen das Bedürfnis nach einer individuellen Grabgestaltung gibt.