Mit Besucherparkausweisen wurde in Leinfelden-Echterdingen viel Schindluder betrieben. Deshalb werden sie abgeschafft. Noch aber genießt manch einer Vorteile, die andere bereits verloren haben. Das führt zu Verdruss.

Leinfelden-Echterdingen - Mit den Besucherparkausweisen wurde in Leinfelden-Echterdingen viel Schindluder betrieben. Auswärtige Bekannte einer Familie stellten ihr Fahrzeug mit diesem Ausweis im Stadtgebiet ab, um dann ohne weitere Kosten vom nahen Flughafen in die Ferien zu starten. Die Papiere, die nicht an ein Auto-Kennzeichen gekoppelt sind, wurden im Netz und gegen Geld für eine bestimmte Zeit verkauft. Manch einer stellte sein Fahrzeug dank seines Anwohnerausweises im öffentlichen Raum ab und bot dann seinen privaten Parkplatz Ortsfremden gegen Gebühr an.

 

All das soll es künftig im Stadtgebiet nicht mehr geben. „Der Missbrauch war so eklatant, da mussten wir die Notbremse ziehen“, sagt Jutta Rößler, Vizeleiterin des städtischen Bürger- und Ordnungsamtes. Bereits seit dem Jahr 2018 werden abgelaufene Besucherparkausweise deshalb nicht mehr verlängert, neue nicht mehr ausgestellt. Mit dem neuen Parkkonzept, das vom 1. März an zunächst in Oberaichen umgesetzt wird, werden sie gänzlich abgeschafft.

Die Vorteile des Nachbarns seien ungerecht

Solange die neuen Parkregeln allerdings nicht im gesamten Stadtgebiet gelten, gibt es die Besucherausweise teils noch, und genau das führt bei Otmar Knecht zu Verdruss. Er wohnt im Echterdinger Stangengebiet. Sein Besucherausweis ist Ende des vergangenen Jahre abgelaufen, während der Ausweis seines Nachbars weiterhin gilt. Denn dieser habe seinen 2017 noch verlängert bekommen. Der eine Nachbar kann also noch von den Vorteilen profitieren, der andere seit einigen Wochen nicht mehr.

Diese „Ungleichbehandlung“ wurmt Otmar Knecht. „Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?“, fragt er. Entweder sollten alle Ausweise ab sofort ungültig sein, oder aber man müsse für alle, deren Besucherausweise bereits abgelaufen sind, eine Übergangsregelung treffen. Das Problem: Wenn er nun Besuch bekommt, muss dieser alle zwei Stunden sein Fahrzeug umparken oder die Parkscheibe illegal weiterdrehen. Er möchte aber mit seinen Bekannten auch Touren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unternehmen und dabei länger als zwei Stunden unterwegs sein. Dann aber müssten diese mit einem Strafzettel rechnen.

Dann wird auch sein Ausweis nicht mehr gültig sein

Wenn auch im Echterdinger Stangengebiet das neue Parkkonzept umgesetzt wird, wird auch der Besucherausweises von Otmar Knechts Nachbarn seine Gültigkeit verlieren. Auswärtige dürfen dann bis zu vier Stunden mit der Parkscheibe im Stangengebiet parken, wie Jutta Rößler unserer Zeitung sagt. Diese Regelung gilt zwischen 8 und 18 Uhr. Wer also erst nachmittags kommt, könne sein Fahrzeug sogar über Nacht stehen lassen. „Das ist schon eine großzügige Regelung“, erklärt sie. Nur von 8 Uhr morgens an werde es dann problematisch.

Weil die Stadt Leinfelden-Echterdingen in der Vergangenheit eine so große Belastung durch Messe- und Flughafenparker erlebt habe, gelte diese Regelung – anders als beispielsweise in Stuttgart – auch sonn- und feiertags. Möglich sei es aber, den Besuch auf einem Privatstellplatz oder in der Garage parken zu lassen und sein eigenes Fahrzeug mit dem Anwohnerparkausweis am Straßenrand abzustellen, rät Rößler.