Der Oberbürgermeister von Leinfelden-Echterdingen kündigt für den 22. Oktober eine Entscheidung an. Wenn sich die Parteien dann nicht einigen, soll die Justiz entscheiden.

Leinfelden-Echterdingen - Die Spätsommersonne lässt an diesem Freitagmorgen den Rohbau der Moschee auf den Fildern in warmem Licht erstrahlen. Die knallgelben Sonnenblumen, die auf einem Feld davor blühen, runden das Bild ab. Wirklich harmonisch ist bei diesem Bauprojekt an der Oberaichener Wilhelm-Haas-Straße bisher aber nur wenig gelaufen. Vielmehr besteht ein Streit zwischen der Stadt und den Bauherren. Am 22. Oktober könnte dieser beendet werden, oder aber man sieht sich vor Gericht.

 

Denn an diesen Tag hat der vor Kurzem neu gewählte Gemeinderat zu entscheiden, wie die Stadt mit den aktuellen Vorstellungen des Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) zum Fortgang seines Bauprojektes umgeht. Bis dahin sollen die örtlichen Muslime ihre Sicht der Dinge mittels ihres Anwaltes noch einmal schriftlich darlegen. Auf dieses Vorgehen haben sich Vertreter der Verwaltungsspitze, des VKBI und der Fraktionen Mitte dieser Woche bei einem gemeinsamen Treffen verständigt.

Oberbürgermeister strebt Entscheidung an

Oberbürgermeister Roland Klenk strebt definitiv eine zeitnahe Entscheidung in dieser Angelegenheit an, wie er unserer Zeitung sagt. Denn: „Die Argumente sind ausgetauscht. Das Ding ist ausverhandelt“, sagt er. Fest steht für ihn auch: Wenn sich die Muslime nun nicht kompromissbereit zeigen, solle die Justiz entscheiden.

Zur Erinnerung: Der VKBI baut am Rande des Oberaichener Gewerbegebietes ein Gebetshaus. Der Rohbau des ersten Bauabschnittes samt Fenstern steht, die Bodenplatte für den zweiten Bauabschnitt liegt bereit. Die Muslime wollten dort eigentlich auch ein Schülerwohnheim errichten, um muslimische Familien zu unterstützen. Dieser Punkt ist aber politisch sehr umstritten und das geplante Heim hat sich längst zum Zankapfel des Streits zwischen der Stadt und den Muslimen entwickelt.

Kritiker befürchten, dass eine solche Einrichtung muslimische Kinder eher abschottet von der Gesellschaft und so nicht wirklich zu einer Integration beitragen kann. Auch wenn der Verein, der zum Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) gehört, ein solches Ansinnen stets von sich gewiesen hat. Dem Verein wird zudem vorgeworfen, bauliche Fristen nicht eingehalten zu haben. Die Situation galt lange Zeit als verfahren. Seit Ende 2018 beschäftigt sich auch das Landgericht Stuttgart mit dem Fall. Die Stadt hat Klage eingereicht. Sie will das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße zur Not mit Hilfe der Justiz zurückholen.

Im Frühjahr gab es dann Anzeichen dafür, dass ein Kompromiss aus dem Streit führen könnte. Bereits damals stellte sich die Frage: Wird der muslimische Verein vorerst auf den Bau des umstrittenen Schülerwohnheims verzichten? Und kann so eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindert werden? Beide Seiten wollten sich dazu beraten, ihre Anwälte zurate ziehen, dann wollte man sich drei bis vier Wochen später wieder treffen.

Büro statt eines Schülerwohnheims?

Es war jedoch zunächst schwer, einen gemeinsamen Termin zu finden, sagt OB Klenk unserer Zeitung. Die Sache verzögerte sich. Dem Vernehmen nach hat die Stadt dem VKBI an diesem Mittwoch nun vorgeschlagen, die Räume, die der Verein einst für das Schülerwohnheim vorgesehen hatte, als Büros zu nutzen. Will heißen, neben dem Gebetshaus würden zwar ein kleiner Lebensmittelladen sowie verschiedene andere Räume entstehen können, auf ein Schülerwohnheim sollte der muslimische Verein die nächsten zehn Jahre lang aber verzichten.

Ob sich der VKBI auf diesen Kompromiss einlassen wird? Diese Frage hätten wir gerne den Vorsitzenden Muhammet Güçlü gestellt. Er war allerdings für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Auf der Baustelle wächst derweil sehr viel Unkraut. Grüne Ranken schlängeln sich den Bauzaun hoch, dazwischen nutzen Spinnen die Stäbe, um kunstvolle Netze zu bauen. Von Bauarbeitern aber fehlt seit Monaten jede Spur. Das aber könnte sich möglicherweise nach dem 22. Oktober wieder ändern.