Die Justizministerin sperrt sich dagegen, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Das nützt dem Rechtsstaat wenig, meint der StZ-Redakteur Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Der Fall hat ganz Europa erschüttert: Vor einem Monat war eine jüdische Schule in der französischen Stadt Toulouse Ziel eines Amoklaufs. Ein Lehrer und drei Kinder mussten sterben. Zuvor hatte der gleiche Täter drei Soldaten getötet. Er konnte zunächst fliehen. Die entscheidende Spur zu dem Serienmörder fand sich im Internet. Sieben Millionen Telefondaten und Hunderte von Mailverbindungen wurden dazu überprüft. In Deutschland wäre das kaum möglich gewesen. Hier fehlt die Rechtsgrundlage für solche Ermittlungen.

 

Verantwortlich dafür ist die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie weigert sich beharrlich, eine Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen, die gemeinsame Standards festlegt, wie und unter welchen Auflagen der Staat auf heikle Kommunikationsdaten zugreifen darf. Heute wird die FDP-Ministerin einen lapidaren Brief nach Brüssel schicken. Es geht darum, Strafen abzuwehren, weil sie der EU-Vorgabe nicht nachkommt. In der Sache hat Leutheusser-Schnarrenberger wenig Neues zu vermelden. Undiplomatisch gesprochen, könnte man ihre Depesche auch als Hinhaltetaktik bezeichnen. Das ist blamabel für Deutschland.

Leutheusser-Schnarrenberger hat sich vergaloppiert

Die Justizministerin rechtfertigt ihre Sturheit mit prinzipiellen Bedenken. Und sie wähnt sich in bester Gesellschaft. Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für nichtig erklärt, das die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland regeln sollte. Unter den Klägern war damals auch Leutheusser-Schnarrenberger. Als Jeanne d’Arc der Bürgerrechte hat die Liberale durchaus ihre Verdienste. Doch in diesem Fall hat sie sich schlichtweg vergaloppiert. Dabei mag auch eine Rolle spielen, dass die FDP auf dem Terrain des Datenschutzes die Konkurrenz der Piraten zu fürchten hat.

Es ist keineswegs so, dass die Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung als solche verboten hätten. In den meisten europäischen Ländern ist diese längst Praxis, ohne dass dort die Fundamente des Rechtsstaats bedroht oder gar beschädigt wären. Es wäre ureigene Aufgabe einer Justizministerin, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die europäischen Richtlinien verfassungskonform in deutsches Recht umgesetzt werden könnten. Wege dazu haben die Karlsruher Richter selbst aufgezeigt.

Experten befürchten einen faulen Kompromiss

Terroristen, Drogenhändler und andere Schwerkriminelle bedienen sich modernster Kommunikationsmittel, um ihre Verbrechen zu verabreden, sie zu planen und auszuführen. Die Spuren, die sie dabei in der großen weiten Welt des Internets und in den virtuellen Gespinsten der Telefonnetze hinterlassen, bleiben unsichtbar, wenn die Sicherheitsbehörden dazu verurteilt sind, Verbindungsdaten zu ignorieren. Die Justizministerin will erst dann mit dem Speichern solcher Daten beginnen, wenn ein Fall aktenkundig geworden ist. Das halten Sicherheitsexperten für weitgehend nutzlos – ein fauler Kompromiss.

Die Erfahrungen mit den Rechtsterroristen aus Zwickau bestätigen die Skepsis. Wenn Polizei und Verfassungsschutz mehr darüber wüssten, mit wem die drei Neonazis in den Monaten vor ihrem Tod telefoniert, wem sie gemailt und SMS geschrieben haben, wäre dies auch im Interesse des Rechtsstaats und der meisten seiner Bürger. Es geht hier nicht um einen Freibrief für staatliche Spitzelei. Davor schützt schon das Karlsruher Urteil. Die Anonymität der Daten zu wahren ist ein hohes Gut. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt nach strengen Auflagen für die Vorratsdatenspeicherung. Allerweltsdelikte rechtfertigen es unter keinen Umständen, solche sensiblen Informationen zu nutzen. Das sollte nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet sein. Zudem sollte ein Richter darüber befinden. Es gäbe vieles zu regeln. Die Justizministerin sollte nur endlich handeln.