Exklusiv Von Samstag an gelten neue Leitlinien für das äußere Erscheinungsbild der Polizei. Das Innenministerium regelt, was zur Uniform getragen werden darf – Ohrringe gehören zum Beispiel nicht dazu.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Als vor ein paar Monaten bekannt geworden ist, dass der neue Landespolizeipräsident Gerhard Klotter Richtlinien für das „äußere Erscheinungsbild“ der Polizei erarbeiten lässt, hat schnell das Wort vom Tätowierungsverbot die Runde gemacht. Nun liegt das Papier vor, am Samstag tritt es in Kraft. Von einem Verbot ist keine Rede. Jedoch ist geregelt, dass Tätowierungen außer beim Dienstsport nicht zu sehen sein dürfen. Und auch von der Uniform überdeckte Tattoos „dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen“ und „keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive enthalten“, heißt es in dem internen Papier, das der Stuttgarter Zeitung vorliegt.

 

Ohrringe sind wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt

Verboten sind indes Ohrringe. In einem ersten Entwurf, den der Hauptpersonalrat der Polizei abgelehnt hatte, habe noch eine Regelung gestanden, wie viele Millimeter groß ein Ohrring sein darf. „Das war Quatsch – da kann man sich ja mit der Schieblehre am Ohr hinstellen“, kommentiert Rüdiger Seidenspinner, der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), warum es im ersten Anlauf keine Einigung gegeben habe. Verboten sind zudem sichtbare Piercings sowie Zungenpiercings. Ohrringe sind „aus Gründen der Selbstgefährdung nicht gestattet“, weil man sich bei einem Einsatz daran verletzen könnte.

Neu ist, dass den Beamten ein Merkblatt zum Verhalten in sozialen Netzwerken wie Facebook an die Hand gegeben wird. Sie sollen sich bei Themen mäßigen, die den Polizeidienst betreffen. Außerdem werden Beamte darauf hingewiesen, dass sie zum Beispiel nicht mehr als verdeckte Ermittler arbeiten können, wenn sie sich als Polizisten zu erkennen geben: „Auch unser polizeiliches Gegenüber nutzt die Möglichkeiten des Internets“, heißt es.

Die Mütze muss sitzen

Die Diskussionen, die es rund um ein solches Papier bei der Polizei gibt, sind nicht neu. Als in den Siebzigern Männer längere Haare trugen, war geregelt, wie lang diese über den Kragen gehen dürfen. Im neuen Papier wird zu „Haar- und Barttracht“ festgelegt, dass sie „gepflegt“ zu tragen seien. Der Pferdeschwanz unter der Polizeimütze wird Pflicht: „Lange Haare dürfen vor allem im Hinblick auf erhöhte Angriffsmöglichkeiten nicht offen getragen werden“, heißt es – damit im Einsatz niemand den Beamten daran ziehen kann. Welche Frisuren sonst noch als „gepflegt“ gelten, ist nicht genauer festgelegt. Die Haartracht darf lediglich „Sitz und Halt der dienstlichen Kopfbedeckung nicht beeinträchtigen.“ Die Mütze ist unter freiem Himmel stets zu tragen, „soweit keine einsatztaktischen Gründe entgegenstehen.“

„Eigentlich habe das Papier niemand gebraucht, sagt Rüdiger Seidenspinner, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Aber nun ist es gut, dass es da ist“, räumt er gleich ein. Dass er sich damit nicht widerspricht, kann er auch erklären: „Es kommt nun einfach nicht zu überflüssigen Diskussionen mit dem Vorgesetzten. Wenn er am Aussehen eines Beamten etwas zu beanstanden hat, kann er sagen: da steht es.“ Dadurch würden lange Diskussionen abgekürzt. Viele Regelungen seien seiner Ansicht nach überflüssig: „Ich kenne keinen Polizisten, der am ganzen Körper tätowiert ist. Wer aussieht wie Boss Hoss, der ist doch nicht der Typ, der zur Polizei geht.“

Wie die GdP ist auch die Deutsche Polizeigewerkschaft zufrieden mit dem Papier. „Wir erkennen an, dass es eine landeseinheitliche Lösung braucht“, sagt Ralf Kusterer, der stellvertretende Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft. Seine Gewerkschaft sei sehr zufrieden, dass der Innenminister Reinhold Gall (SPD) angekündigt habe, nach einer gewissen Zeit auszuwerten, was sinnvoll ist und was nicht.