Tierhaltung beim Otto-Hoffmeister-Haus in Lenningen Eselin Elisabeth kann weiter grasen

Die Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses in Lenningen ist im Prozess um die Zerstörung eines Habitats freigesprochen worden. Der Streit ging damit auch gut für die Tiere aus.
Lenningen - Am Ende der Verhandlung gab es Tränen: Tränen der Freude, als die Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses in Lenningen von ihrem Freispruch erfuhr. Damit fand der Streit über die Tierhaltung bei der Ausflugsstätte neben dem Schopflocher Moor in Lenningen ein für die dort gehaltenen Tiere gutes Ende. Es handelt sich um Ponys, Pferde, Schafe und die Eselin Elisabeth, die mit ihren 49 Jahren wohl die älteste Eselin Deutschlands ist und dort ihr Gnadenbrot empfängt. Der Freispruch hebt auch das Urteil des Amtsgerichts Kirchheim auf, das die Wirtin in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt hatte. Diesem Urteil war ein Strafbefehl vorausgegangen.
Der Staatsanwalt ging von einem Dauerdelikt aus
Zuvor waren die verschiedenen Rechtspositionen in den Plädoyers hart aufeinander geprallt. „Es geht hier nicht um Tiere“, hatte der Staatsanwalt gesagt, und damit seinen Standpunkt klar umrissen. Ihm ging es um ein Flora-Fauna-Habitat, das zwischen dem Otto-Hoffmeister-Haus und dem Schopflocher Moor liegt.
Diese Wiese wurde 2004 als magere Flachlandmähwiese klassifiziert. Durch die Tierhaltung sei diese Wiese schwer geschädigt worden, das habe ein Gutachter zweifelsfrei ausgeführt, und das habe die Wirtin auch gewusst. Trotzdem habe sie ihre Tiere weiter dort grasen lassen, und damit ein Dauerdelikt geschaffen. Der Staatsanwalt fand es auch kurios, dass die Tiere sogar auf einem Grundstück weideten, dass der Vorbesitzer des Otto-Hoffmeister-Hauses der Torfmoor Schopfloch Stiftung geschenkt hatte, und das der Wirtin nicht mehr gehörten.
Dem Verteidiger ging es um die Tiere, deren Haltung er aus Gründen des Tierschutzes und des Gewohnheitsrechtes für statthaft ansah. In einem emotionalen Plädoyer bezeichnete er die Wirtin als Rebellin im guten Sinne: Auch Jesus sei ein Rebell gewesen, bemerkte er. Sie habe nur ihre Rechte verteidigt, sei aber vor das falsche Gericht geladen. Die Sache hätte nicht vor ein Strafgericht gehört, sondern vor ein Verwaltungsgericht, weil das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde mit betroffen sei. Weil es für den Verteidiger nicht nur das Natürlichste und Ökologischste der Welt sei, dass ein Esel eine Wiese abweide, und weil seiner Ansicht nach der Gutachter keine gesicherten Daten zur möglichen Zerstörung der mageren Flachlandmähwiese geliefert habe, beantragte er einen Freispruch.
Der Freispruch kam für viele überraschend
Viele Journalisten und Zuschauer verfolgten den Prozess vor dem Landgericht. Sogar ein ehemaliger Wanderschäfer, angetan mit Hut und Lodenjanker, wollte wissen, wie der Prozess ausgehen würde. Sie alle waren überrascht, als der Vorsitzende Richter den Freispruch verkündete, der auf einer eigenen Rechtsposition begründet war. Weil der Tatbestand der Zerstörung eines Naturschutzgebietes erst im Jahr 2011 mit dem Paragrafen 329 ins Strafgesetzbuch gekommen war, der Gutachter aber nicht hätte zweifelsfrei nachweisen können, dass die Zerstörung nicht schon vorher passiert worden sei, müsse nun ein Freispruch erfolgen. Vor dem Jahr 2011 sei die Zerstörung eines Flora-Fauna-Habitats lediglich eine Ordnungswidrigkeit gewesen, die jetzt bereits verjährt sei.
„Der Paragraf 329 des Strafgesetzbuches hat hohe Hürden“, bemerkte der Vorsitzende Richter in seinem Schlusswort, „Hürden, die hier nicht übersprungen sind.“ An die Wirtin gerichtet sagte er jedoch: „Dass Sie mit diesem Freispruch aus dem Schneider sind, das wage ich allerdings zu bezweifeln“. Denn das Landratsamt Esslingen hätte schon lange die Rechtmäßigkeit dieser Tierhaltung prüfen müssen. Der Lebensgefährte der Wirtin kündigte an, bald eine gütliche Einigung mit dem Landratsamt suchen zu wollen.
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