Das Gericht verurteilt eine 35-jährige Stuttgarterin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe.

Leonberg - Als der 24-Jährige am Morgen des 19. Oktobers 2015 mit seinem VW-Polo zur Arbeit nach Pforzheim aufbrach, schien alles seinen gewohnten Gang zu nehmen. Doch wenig später kam es zu einer Tragödie. Der junge Mann kollidierte auf der Kreisstraße zwischen Renningen und Malmsheim mit einem ihm entgegen kommenden Fahrzeug. Die Verletzungen, die er dabei erlitt, waren so schwer, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Schuld daran war eine Frau aus Stuttgart, die während der Fahrt in ihr Handy tippte und davon abgelenkt auf die Gegenfahrbahn geriet. Jetzt musste sich die 35-Jährige am Leonberger Schöffengericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

 

Das Handy als Navi

„Es tut mir unendlich leid“, sagte die Angeklagte und wandte sich in Richtung der Angehörigen des Opfers, die in großer Zahl am Gericht erschienen waren: „Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen.“ Dann erinnerte sich die Stuttgarterin an die folgenreiche Fahrt im vergangenen Oktober. Damals habe die Vertriebsmitarbeiterin eines Pharma-Großhändlers bei einer Freundin in Merklingen übernachtet und sei mit ihrem Audi zur Arbeit nach Stuttgart gefahren. Weil sie den Weg nicht gekannt habe, habe sie auf ihrem Smartphone nach der schnellsten Route gesucht.

Davon abgelenkt, geriet sie auf die Gegenfahrbahn und stieß ungebremst mit dem ihr entgegenkommenden Wagen des Opfers zusammen. Durch den Zusammenprall war die Fahrgastzelle des Autos so stark verformt, dass der Mann aus dem Altkreis von der Feuerwehr mit hydraulischem Bergegerät befreit werden musste (wir berichteten).

Für den 24-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Der Blutverlust war so hoch, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Die Stuttgarterin wurde mit einem Rippenbruch ins Krankenhaus gebracht.

„Er hatte keine Chance, zu reagieren“, erklärte der Sachverständige von der Dekra. Laut dem Fachmann kam die Angeklagte mit Dreiviertel der Fahrzeugbreite auf die Gegenspur, bevor die Autos mit etwa 80 Stundenkilometern kollidierten. Dass der ramponierte Polo mit seinen abgefahrenen und verschieden großen Reifen nicht mehr durch die Hauptuntersuchung gekommen wäre und der 24-Jährige bei der Kollision offenbar nicht angeschnallt war, spielte seiner Meinung nach keine Rolle für den Ausgang des Unfalls. Auf das Handy als mögliche Ursache kamen die Ermittler, nachdem sie die zeitlichen Schilderungen des Ersthelfers mit den Eingaben auf dem ausgewerteten Gerät in Einklang bringen konnten.

„Grobes Maß an Fahrlässigkeit“

Der Unfall sei vermeidbar gewesen, betonte der Amtsrichter Armin Blattner und warf der Angeklagten ein „grobes Maß an Fahrlässigkeit“ vor. Auch weil die Benutzung von Handys beim Autofahren überhandnehme, entschied er sich dazu, ein deutliches Zeichen zu setzen und verurteilte die Stuttgarterin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese setzte er aber wegen einer positiven Sozialprognose der Frau zur Bewährung aus.

„Mit einer Gefängnisstrafe würden Sie vielleicht kurzzeitig eine Genugtuung finden“, sprach er zu den Angehörigen, die offenbar härtere Sanktionen erwartet hatten. „Doch das macht das Opfer nicht wieder lebendig.“ Die 35-Jährige muss auch eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen, und ihr Führerschein bleibt noch ein Jahr unter Verschluss. Die Staatsanwältin hatte sich für das gleiche Strafmaß ausgesprochen sowie eine neunmonatige Führerscheinsperre und eine Geldstrafe von 8000 Euro gefordert. Der Verteidiger hatte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr plädiert.

Die Stuttgarterin leidet eigener Aussage nach bis heute an den Folgen des schrecklichen Unfalls. So habe es sich die 35-Jährige bis zur Abgabe ihres Führerscheins im April nicht zugetraut, wieder Auto zu fahren. Auch habe sie lange Zeit psychologische Hilfe in Anspruch genommen – nicht zuletzt, weil sie einen anonymen Drohbrief bekam und in der Folge umziehen musste. Laut den Angehörigen des Opfers hatte sie aber – anders als vor Gericht behauptet – jegliche Kontaktversuche zu deren Enttäuschung abgeblockt.